Chicago – Der Maler Peter Doig (57) hat in einem skurrilen Kunst-Prozess um ein angeblich von ihm stammendes Bild recht bekommen. Das rund 40 Jahre alte Landschaftsgemälde stamme nicht von Doig, urteilte Richter Gary Feinerman US-Medien zufolge am Dienstagabend (Ortszeit) in Chicago nach sieben Verhandlungstagen.

"Peter Doig kann nicht der Urheber dieses Werkes gewesen sein", so der Richter. Ähnlichkeiten zwischen dem Bild und Gemälden von Doig seien "purer Zufall". Geklagt hatte ein früherer Gefängnisaufseher aus Kanada, der das Bild in den 70er Jahren gekauft hatte – angeblich von Doig in einem Gefängnis. Der Maler gab jedoch an, nie dort gewesen zu sein. Daraufhin verklagte der frühere Aufseher Doig auf sieben Millionen Dollar Schadenersatz, weil er das Bild nun nicht mehr teuer verkaufen konnte.

Kläger enttäuscht

Die Gemälde des in Großbritannien geborenen Doig haben in der Vergangenheit teils zweistellige Millionenbeträge eingebracht. Doig lehrt an der Kunstakademie Düsseldorf und lebt hauptsächlich in Trinidad und New York. Sein Mandant sei enttäuscht und denke darüber nach, in Revision zu gehen, sagte Anwalt William Zieske. "Ich glaube immer noch, dass das Gemälde authentisch sein könnte."

Doig, der per Telefon in den Gerichtssaal zugeschaltet war, zeigte sich dagegen erleichtert – und sauer. "Meiner Meinung nach sollte ein lebender Künstler derjenige sein, der ja oder nein sagt, und nicht gezwungen werden, 40 Jahre in der Zeit zurückzugehen. Es war mühsam, das alles zusammenzusuchen." (APA, 25.8.2016)