"ZiB 2" vom 23. August >>> zum Nachesehen in der ORF-TVThek.

Foto: screenshot/tvthek.orf.at

Seher der "ZiB 2" haben jüngst viel über das hektische Treiben unserer Rechtsgelehrten erfahren. Der republikweit bekannte Verfassungsjurist Heinz Mayer war vor acht Wochen noch hocherfreut. Damals hatte der Verfassungsgerichtshof erkannt, die Wahl zum Bundespräsidenten sei aufgrund der zahlreichen Schlampereien zu wiederholen. Mayer war, wie er heute freimütig bekennt, "für die Wahlanfechtung".

Doch offenbar ist auch die juridische Wahrheit "das Kind der Zeit, nicht der Autorität" (Bertolt Brecht). Mayer sprach jetzt gegenüber Armin Wolf von einer "klaren Fehlentscheidung", die der Verfassungsgerichtshof getroffen habe. Was hat den emeritierten Professor zu einem solch spektakulären Sinneswandel bewogen? Richtig: die Ferienlektüre.

Mayer, dem Van-der-Bellen-Unterstützer, wird man nicht nachsagen können, er versüße sich den wohlverdienten Urlaub mit dem Genuss billiger Romane. Es muss im Strandkorb schon das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshof sein, welches sage und schreibe 175 Seiten umfasst. Die Lektüre im Schatten eines Flechtkorbes kann jedenfalls keine besonders kurzweilige gewesen sein. Wo immer Herr Professor Mayer seine Urlaube zu verbringen pflegt – das sprichwörtliche Damaskus lag in diesem Sommer gleich um die Ecke. Wie anders ist die wunderliche Verwandlung des Anfechtungs-Saulus in den Ermessens-Paulus sonst zu erklären?

Am Ermessen – ob es nämlich tatsächlich zu einem Einfluss auf das Ergebnis gekommen ist – soll man die Wahrsprüche unserer Rechtsväter künftig erkennen. Mayer ist es zu wünschen, dass er es im Ohrensessel bald mit zündenderem Lesestoff zu tun bekommt. (Ronald Pohl, 24.8.2016)