Verschärfte seine Kritik am VfGH-Urteil: Mayer.

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Verfassungsrechtler Heinz Mayer wiederholte Dienstagabend in der ZIB2 seine Kritik an der Aufhebung der Bundespräsidentenstichwahl: Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hätte sich mit der Wahrscheinlichkeit eines Einflusses auf das Ergebnis auseinandersetzen müssen, meinte der Experte. Das aber habe man verabsäumt. Eine Neuauszählung der betreffenden, möglicherweise "kontaminierten" Stimmen hätte gereicht. Das wäre "ein Ausweg gewesen", sagte Mayer.

Konfrontiert damit, dass er einige frühere Aussagen zum Vorgehen des Höchstgerichts heute revidiert, bekräftigte der Jurist: Trotz seiner Kritik nehme er die Entscheidung des Höchstgerichts zur Kenntnis.

Mayer war Mitglied des Personenkomitees des von den Grünen unterstützten Präsidentschaftskandidaten Alexander Van der Bellen. In einem Artikel für die aktuelle Ausgabe der Wiener Stadtzeitung "Falter" hat er die Entscheidung des VfGH als "klare Fehlentscheidung" bezeichnet. Der Gerichtshof habe "den Boden der Verfassung verlassen".

Unmittelbar nach der Aufhebung der Stichwahl hatte Mayer noch gemeint, es gebe "nichts zu meckern" über die Begründung. Anfang Juli hielt er es nicht für problematisch, dass für eine Aufhebung keine konkreten Manipulationen nachgewiesen werden müssen. "Ich denke, es geht nicht anders und ist deshalb seit 90 Jahren auch ständige Rechtsprechung." Den zweiten Grund, die Weitergabe von Ergebnissen an Medien, hielt er schon damals für nicht überzeugend. (red, 24. 8. 2015)