Dass für die Integration der Schutzsuchenden die Beteiligung am Arbeitsmarkt essenziell ist, ist Allgemeingut; den meisten ist mittlerweile allerdings auch klar, dass die Mehrzahl dieser Menschen nicht sofort einsetzbar ist und nicht die üblichen Entgelte erzielen kann, zumal Jobs für die "Stammbelegschaft der Republik" ja auch knapp sind. Hier treffen sich Probleme der Integration mit der allgemeinen Beschäftigungsproblematik, insbesondere für Bezieher bedarfsorientierter Mindestsicherung (BMS).

Unter diesem Blickwinkel ist es notwendig, neue Jobs zu schaffen. Da jedoch nicht ersichtlich ist, wie diese Menschen mit zum Teil hohem Schulungsbedarf kurzfristig durch die im globalen Wettbewerb stehenden Wirtschaftsunternehmen in den ersten Arbeitsmarkt integriert werden können, sollten diese Arbeitsplätze vorrangig durch Gebietskörperschaften im Rahmen ihrer Kompetenzen geschaffen werden und sollte der zweite Arbeitsmarkt ausgebaut werden.

Hier können durch Tätigkeiten im öffentlichen Interesse Beschäftigungspotenziale genutzt werden, die Schutzsuchenden nicht dem Druck des ersten Arbeitsmarktes aussetzen, ihnen aber sukzessive ein "Hineinwachsen" in die österreichische Lebenswelt und Arbeitskultur ermöglichen. Weil hier kleinteilige und individuelle Lösungen sinnvoll sind, die der jeweiligen persönlichen Situation Rechnung tragen, eignen sich vorrangig der Landes- und der Gemeindebereich dazu. In Zusammenarbeit mit AMS und Sozialpartnern können einerseits jene Beschäftigungsmöglichkeiten identifiziert werden, die über den ersten Arbeitsmarkt nicht bedient werden können, und andererseits die Arbeitssuchende mit individuellen Schulungsmaßnahmen begleitet werden.

Bitter notwendig

Dass im systemischen Zusammenspiel mit öffentlicher Hand und AMS auch jene integrationsfördernden Jobs entstehen können, die bitter notwendig sind, haben Entwicklungen anderswo gezeigt, nicht zuletzt Deutschland mit den Ein-Euro-Jobs.

Von der Systemfrage völlig zu trennen ist die Frage, wie hoch die Bezahlung ist: Aus meiner Sicht haben sowohl die Länder als auch das AMS klare Interessen, dass diese Form der Beschäftigung positiv angenommen wird, weil die Einkünfte die Leistungen aus der BMS reduzieren würden. Es besteht daher kein Grund, in der Höhe der Leistung knausrig zu sein. Soweit es allerdings um Jobs im Landes- und Gemeindebereich geht und Länder und Gemeinden ohnedies durch die BMS belastet sind, könnten sie ohne weiteres deutlich über das Niveau der Ein-Euro-Jobs hinausgehen: Jeder Euro, der ausgegeben wird, reduziert die Ausgaben der BMS, erhöht aber die Wahrscheinlichkeit, dass über diese Jobs Integration gelingt!

Und wenn die Höhe der Entlohnung nicht unwürdig ist, kann man auch verlangen, dass diese Jobs gerade auch von Schutzsuchenden angenommen werden – wer sich integrieren will, wird gerne eine Stelle annehmen, zumal ein Entgelt bis zur Höhe der BMS aufgestockt werden kann.

Letztlich müssen über die Höhe des Entgelts jene entscheiden, die die Jobs für BMS-Bezieher schaffen – für In- und Ausländer gleichermaßen: Es ist ein Fortschritt im System, wenn ein zweiter Arbeitsmarkt für alle BMS-Bezieher ausgebaut wird; dass der Anstoß dazu von Minister Kurz kommt, ist verdienstvoll. Das Niveau des Entgelts aus der Bezeichnung Ein-Euro-Job abzuleiten und zu begrenzen wäre falsch. (Wolfgang Mazal, 19.8.2016)