Österreich und Zypern sind die einzigen EU-Staaten, in denen Schwangerschaftsabbrüche zwar zugelassen, die Kosten jedoch nicht übernommen werden.

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Die Initiative "Jugend für das Leben" startet am Samstag, dem 20. August, ihren diesjährigen "Pro-Life-Marsch", dessen Teilnehmer innerhalb von zwei Wochen zu Fuß von Innsbruck nach Bregenz ziehen werden. Die religiöse Wanderung, für die auch Kardinal Christoph Schönborn eine Empfehlung abgab, wird von Messen des Salzburger Weihbischofs Andreas Laun begleitet. Öffentliche Veranstaltungen, in denen gegen Abtreibungen Stimmung gemacht werden soll, werden fast täglich stattfinden.

Kein Schwangerschaftsabbruch an Landeskrankenhäusern

"Jugend für das Leben" wolle mit dem Marsch "die westlichen Landesregierungen und die Bevölkerung in ihrem Standpunkt bestärken, keine Abtreibungen an Landeskrankenhäusern einzuführen", so die Sprecherin Carina Eder. An den Landeskrankenhäusern in Tirol und Vorarlberg werden keine Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt. Nur in Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, der Steiermark und Wien bieten einzelne öffentlich-rechtliche Krankenhäuser Abtreibungen an.

In Innsbruck und Bregenz gibt es je einen Arzt, der Schwangerschaftsabbrüche durchführt. Auch gegen diese beiden Mediziner richtet sich der Marsch. Auf der Homepage von "Jugend für das Leben" heißt es dazu: "Wir wollen diesen Ärzten zeigen, dass kein Arzt abtreiben sollte und dass bei jeder Abtreibung ein Kind stirbt."

In anderen Staaten Finanzierung ganz oder teilweise gedeckt

Bei der Sicherstellung des Zugangs zu Schwangerschaftsabbrüchen hinkt Österreich im EU-Vergleich hinterher. In Frankreich beispielsweise ist jedes öffentlich-rechtliche Krankenhaus dazu verpflichtet, Abtreibungen durchzuführen.

Neben Irland und Polen, wo Schwangerschaftsabbrüche verboten sind, sind Österreich und Zypern die beiden einzigen EU-Staaten, in denen es keine zumindest teilweise Kostenübernahme für Abtreibungen durch Krankenkassen gibt. Eine Ausnahme innerhalb Österreichs stellt Wien dar. In der Hauptstadt werden die Kosten für einen Schwangerschaftsabbruch bei Bezug der Mindestsicherung unter bestimmten Voraussetzungen von der Gemeinde übernommen. (gruk, 18.8.2016)