Wien – Die Pensionen werden im kommenden Jahr voraussichtlich um 0,9 Prozent angehoben. Dies ergibt sich zumindest dann, wenn die Regierung den Vorgaben des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG) folgt. Laut der Bestimmungen sind die Altersbezüge im Ausmaß der durchschnittlichen Inflationsrate zu erhöhen. Der für die Berechnung relevante Zeitraum reicht im heurigen Fall von August 2015 bis Juli 2016, und da lag die Teuerung laut Statistik Austria eben bei knapp unter einem Prozent.

Der "Anpassungsfaktor" muss im Herbst noch von der Pensionskommission bestätigt werden, mit Einsprüchen ist nicht zu rechnen. Die Regierungsparteien könnten kraft ihrer Mehrheit im Parlament die Vorgaben zwar über den Haufen haufen, doch das hat Sozialminister Alois Stöger nicht vor. Der Sozialdemokrat hat bereits angekündigt, dass er den Pensionisten die Inflation vollständig abgelten wolle, auf niedrige Pensionen will er sogar extra etwas drauflegen. In ihrem Pensionspaket vom 29. Februar hat die Koalition vereinbart, dass Mindestpensionen bei Vorliegen von 30 Beitragsjahren auf 1.000 Euro angehoben werden sollen.

Auch für die letzten beiden Jahre hatten die Pensionisten den vollen Teuerungsausgleich bekommen, davor mussten sie aber Abstriche machen: Im Zuge eines Sparpaketes hatte ihnen die Regierung 2013 einen Prozentpunkt und 2014 0,8 Prozentpunkte vom Niveau der kompletten Inflationsanpassung abgezogen.

Seniorenvertreter wollen mehr

Die Seniorenvertreter melden Zusatzforderungen an. Karl Blecha, Präsident des SPÖ-Pensionistenverbandes, und Ingrid Korosec vom ÖVP-Seniorenbund betonen, dass noch wichtige Punkte zu regeln seien. Beide beharren darauf, niedrige Pensionen stärker anzuheben und drängen, die vereinbarte Anhebung der Mindestpensionen für Personen mit 30 Beitragsjahren auch tatsächlich zu beschließen.

Blecha fordert neuerlich, dass endlich auch die Bezieher einer Ausgleichszulage in die sogenannte Negativsteuer-Regelung aufgenommen werden und dass pflegebedürftige Personen die außergewöhnlichen Belastungen der Pflegekosten mittels Steuer-Freibetrag bereits im laufenden Jahr monatlich bekommen und nicht erst per Jahresausgleich im Folgejahr. (red., APA, 18.8.2016)