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Nun sollen auch persönliche Schutzausrüstungen im Haushalt wie Ofen- und Grillhandschuhe genauso sicher sein wie die für professionelle Nutzer, etwa von der Feuerwehr.

Foto: ap / maurer

Sicherheit ist wichtig. Keine Frage. Nach EU-weiten Verordnungen müssen Kondome fünf Liter fassen können, darf der Abstand von Grillstäben maximal zwei Zentimeter betragen. Nun sollen auch persönliche Schutzausrüstungen im Haushalt wie Ofen- und Grillhandschuhe für den privaten Gebrauch genauso sicher sein wie die für professionelle Nutzer, etwa von der Feuerwehr.

So zumindest haben es Politiker im EU-Parlament und im Ministerrat in der Verordnung 2016/425 beschlossen. In einigen Medien hat sich darob die Empörung bereits breitgemacht: Wollen die da in Brüssel auch noch unseren liebevoll gehäkelten und gestrickten Topflappen an die Wolle?!

Die Zuständigen in der EU-Kommission haben offenbar aus vergangenen Fehlern gelernt und geben per Newsletter selbst Entwarnung: Handgearbeitete Topflappen sind Dekoartikel und gelten nicht als persönliche Schutzausrüstungen, heißt es. Kommerzielle Hersteller jedoch, die entsprechende Produkte mit dem Hinweis vermarkten, sie schützten die Hände vor Verbrennungen, müssen das gewährleisten. (kat, 18.8.2016)