Frankfurt am Main – Pfandleiher in Deutschland dürfen für ihre Darlehen weiterhin keine Aktien oder andere Inhaberpapiere als Sicherheit annehmen. In diesem Fall würden sie nach Auffassung der Finanzaufsicht Bafin Bankgeschäfte betreiben, für die sie keine Genehmigung besitzen. In einem Prozess hatte das Verwaltungsgericht Frankfurt diese Einschätzung bestätigt und die Klage eines Hamburger Pfandleihers abgewiesen.

Das Pfandleihprivileg zur Vergabe von Darlehen beziehe sich ausschließlich auf bewegliche Sachen, die als "Faustpfand" gegeben werden könnten. Typischerweise handelt es sich beispielsweise um Uhren, Schmuck oder wertvolle Autos. Aktien oder auch Grundschuldbriefe seien aber eher als Rechte anzusehen und dürften daher nicht als Pfand angenommen werden, erläuterte eine Sprecherin der Behörde. (APA, 16.8.2016)