Wien – Nach ihrer Kollegin will nun eine weitere Wiener Volksschullehrerin ihre Entlassung durch den Stadtschulrat vor Gericht bekämpfen. Drei Lehrerinnen verloren ihren Job, nachdem sie bei einem Schulausflug 83 Kinder trotz geschlossener Bahnschranken über Zuggleise geführt hatten. Gegen eine vierte Pädagogin, sie ist Beamtin, startet demnächst ein Disziplinarverfahren.

"Es war eine Handlung im Affekt, ein riesengroßer Fehler", räumte eine der Lehrerinnen im Interview mit dem ORF ein. Mathias Burger, Anwalt der ersten Lehrerin, die eine Klage eingebracht hatte, bezeichnete die Entlassung als verfrüht. Man könne nicht einfach jemanden wegen eines einzigen Vergehens und "ohne nähere Erhebungen" entlassen, meinte der Rechtsvertreter.

Man strebe an, dass das Arbeitsgericht feststelle, dass die Entlassung rechtswidrig erfolgt sei, so Burger. Noch dazu seien die Eltern gegen die Entscheidung des Stadtschulrats gewesen. Auch der Betriebsrat habe laut dem Anwalt die Entlassung kritisiert, die bereits vor einem Strafverfahren ausgesprochen wurde.

"Druck durch Direktorin"

Zudem will Burger eine Stellungnahme der Personalvertretung ins Treffen führen. Die Schulleitung habe demnach schon längere Zeit enormen und teils unbegründeten Druck auf die Lehrerinnen ausgeübt. Das habe unter Umständen die falsche Entscheidung unter Zeitdruck beeinflusst. Eine Lehrerin bestätigte im ORF-Interview Druck durch die Direktorin "in allen Bereichen".

Stadtschulratspräsident Jürgen Czernohorszky hält eine Wiedereinstellung der Lehrerinnen für grundsätzlich vorstellbar, er will aber die Entscheidung der Gerichte abwarten. Er widerspricht Anwalt Burger, dass die Entscheidung überstürzt getroffen wurde: Man habe den Fall vor der Entlassung genau geprüft. Bis das Gericht entschieden habe, "bleibt alles so wie es ist", so Czernohorszky. (APA, red, 12.8.2016)