Warschau/Brüssel – Im Streit um die Unabhängigkeit des polnischen Verfassungsgerichts haben die Richter zum zweiten Mal in eigener Sache geurteilt. Die umstrittene Justizreform der nationalkonservativen Warschauer Regierung sei in mehreren Punkten verfassungswidrig, erklärte das Tribunal am Donnerstag in Warschau.

Die Richter hatten bereits im März die erste Version des Gesetzes als unrechtmäßig eingestuft. Ihre Entscheidung wurde von der mit absoluter Mehrheit regierenden Partei Recht und Gerechtigkeit (PiS) bisher nicht anerkannt. (APA, 11.8.2016)