Wien – "Die ständige Wiederholung teilweise tatsachenwidriger Behauptungen [...] kann nicht mehr unwidersprochen bleiben": Nachdem die Ex-Kuratoriumsmitglieder zuletzt in der Causa Belvedere geschwiegen hatte, melden sich vier Vertreter am Mittwoch bei der APA mit einer Stellungnahme – und verteidigen damit ihr Handeln in der Diskussion um Compliance-Verstöße von Direktorin Agnes Husslein.

So seien die kritisierten Kosten in Höhe von rund 130.000 Euro für das externe Gutachten durch den Wirtschaftsprüfer BDO der Zeitnot geschuldet gewesen. "Da das Kuratorium insbesondere an einer schnellen Aufklärung der erhobenen Vorwürfe interessiert war, konnte die Kostenfrage nicht über Kostenvoranschläge oder eine Ausschreibung gelöst werden", heißt es in der vom einstigen Kuratoriumsvorsitzenden Hans Wehsely sowie den mittlerweile ebenfalls zurückgetretenen Mitgliedern Artur Rosenauer, Ingrid Streibel-Zarfl und Manfred Wimmer unterzeichneten Schreiben.

Die Entscheidung, nach Vorliegen das Gutachtens die Empfehlung auszusprechen, Agnes Husslein-Arco ihren bis Jahresende laufenden Vertrag erfüllen zu lassen, habe man sich nicht leicht gemacht: "Diese Entscheidung erfolgte auf der Grundlage einer Abwägung der unbestreitbaren Verdienste von Frau Dr. Husslein-Arco um die Weiterentwicklung und den wirtschaftlichen Erfolg des Belvedere und den teilweise schweren Compliance-Verfehlungen."

Verfehlungen seien nicht bekannt gewesen

Diese Verstöße gegen die Compliance-Regeln seien dem Gremium auch nicht bekannt gewesen: "Es widerspricht den Tatschen, dass diese Sachverhalte dem Kuratorium, wie verschiedentlich behauptet wurde, bereits seit 2014 bekannt gewesen wären; sie wurden vielmehr erstmalig durch diesen externen Prüfungsbericht der BDO offengelegt. Insbesondere trifft dies auf den Umstand zu, dass Frau Dr. Husslein-Arco regelmäßig in den Sommermonaten ihren Wohnort nach Kärnten verlegt und die Reisekosten für Fahrten und Flüge zwischen diesem Sommerwohnort und dem Dienstort Wien dem Belvedere als Dienstreisekosten verrechnet hatte."

An sich seien die Aufgaben einer Direktion trotz solch einer Verlegung des Wohnortes angesichts heutiger Kommunikationsmittel weiter zu erfüllen. "Für eine, wenn auch konkludente, Genehmigung der Verlegung des Dienstortes nach Kärnten durch den Vorsitzenden oder das Kuratorium fehlt jeder Anhaltspunkt. Noch viel weniger ist davon auszugehen, dass dem Kuratorium die Verrechnung von Fahrt-/ Flugkosten zwischen Kärnten und Wien und retour durch Frau Dr. Husslein-Arco bewusst gewesen oder gar von diesem genehmigt worden wäre."

Auch auf den Vorwurf Husslein-Arcos, sie sei vom Kuratorium zur Anerkennung von Verstößen gezwungen worden, gehen die einstigen Mitglieder ein. So sei nach Vorliegen des Berichts klar gewesen, dass eine erhebliche Gefahr strafrechtlicher Verfolgung wegen Untreue zulasten des Belvedere bestand. "Die wesentliche Auflage im Beschluss des Kuratoriums zur Belassung von Frau Dr. Husslein-Arco war daher die Abgabe einer Erklärung, die die Anerkennung von Verstößen, die künftige Einhaltung der Compliance-Regeln und die volle Wiedergutmachung des dem Belvedere entstandenen Schadens beinhaltete und solcherart auch Schutz vor strafrechtlicher Verfolgung im Wege der tätigen Reue sicherstellen sollte." (APA, 10.8.2016)