Bundeskanzler Christian Kern (SPÖ) ist darüber nicht glücklich. Die Technische Universität Wien hat sich dazu entschlossen, ab Herbst Zugangsbeschränkungen für das Informatikstudium einzuführen. Dies sei "gesamtwirtschaftlich nicht akzeptabel", argumentiert Kern. Schließlich brauche Österreich in Zukunft insbesondere Informatiker, um wettbewerbsfähig zu bleiben.

Natürlich ist es kurzsichtig, gerade in dem Fach weniger Studierende zuzulassen, das von der Wirtschaft stark nachgefragt wird. Die Idee, die Studienplätze zu begrenzen, kommt allerdings nicht von der Universität selbst. Die Bundesregierung hat 2013 Aufnahmeverfahren in den Studienfeldern Architektur, Biologie, Informatik, Pharmazie und Wirtschaft erlaubt. Diese Regelung ist 2015 – mit der Zustimmung der SPÖ – bis zum Jahr 2021 verlängert worden.

Es ist richtig, wenn der Kanzler nun mit dem Koalitionspartner darüber verhandeln will, jene Studienzweige ausreichend zu finanzieren, für die sich besonders viele Studierende anmelden.

Genauso notwendig wäre aber überhaupt eine Neuregelung des Uni-Zugangs. Denn der "freie Hochschulzugang", den die SPÖ propagiert, existiert schon lang nicht mehr. Stattdessen gibt es vom Medizintest bis zum "Notfallparagrafen" für Publizistik verschiedenste Möglichkeiten für Aufnahmeverfahren. Wo es keine Möglichkeiten für Zugangsbeschränkungen, aber zu viele Bewerber für die vorhandenen Ressourcen gibt, führen Unis Knock-out-Prüfungen durch. Gerade diese sind für die Studierenden besonders unfair, da die Tests so schwierig angelegt werden, dass die gewünschte Zahl an Studierenden übrig bleibt. Transparenz sieht anders aus.

Kern kritisiert die TU Wien also für etwas, dass seine Partei erst ermöglicht hat. Die Universität jetzt für ihre Entscheidung anzugreifen, ist falsch. Schließlich muss sie mit den den vorhandenen Ressourcen auskommen.

Konsequent wäre es, wenn die Bundesregierung zugeben würde, dass sie die Universitäten derzeit nicht ausreichend finanzieren kann oder will und einheitliche Aufnahmeverfahren ermöglicht. Die Hochschulen sollen flexibel entscheiden können, wo Zugangsbeschränkungen notwendig sind. Dann käme eine Universität gar nicht erst in die Verlegenheit, sich eine Rüge vom Kanzler abzuholen. (Lisa Kogelnik, 10.8.2016)