Parov Stelar live on stage.

Foto: APA/Georg Hochmuth

Parov Stelar-Erfinder Marcus Füreder, wiederholt ausgezeichnet bei den Amadeus Austrian Music Awards 2016.

Foto: APA/GEORG HOCHMUTH

Wien – Stell dir vor, es ist Konzert, und alle sitzen nur herum. Wenig ist schlimmer für einen Musiker als ein versammeltes Publikum, das in gut gemeinter Gechilltheit am Boden sitzt und zur Bühne hochstiert. Allzu viel Trubel kann ihn dafür aber um vieles teurer kommen. Das heimische Musik-Erfolgsprojekt Parov Stelar kann, wie der Kurier jüngst zur Sprache brachte, ein Lied davon spielen.

"Die Vergnügungssteuer ist ein Relikt vergangener Zeiten und eine unnötige finanzielle Belastung für Unternehmen. Es ist höchste Zeit, dass sich die Wiener Stadtregierung davon verabschiedet", fordert Stephan Gustav Götz von der Wirtschaftskammer Wien in einer aktuellen Stellungnahme. Grund dafür ist ein Konzert, das die Elektro-Swinger vor nunmehr fünf Jahren in der Rinderhalle in Neu Marx zusammen mit anderen Bands gegeben haben. Die Stimmung war offenbar gut, Leute tanzten, ein Revisionsbeamter der Magistratsabteilung 6 (Rechnungs- und Abgabewesen) war zugegen – und monierte.

etage noir - Official Parov Stelar

Wegen der sich beim Parov Stelar nachfolgenden Act allzu rhythmisch bewegenden Gäste, klassifizierte er die Veranstaltung am 1. Juli 2011 statt als Konzert als "Publikumstanz". Um einen solchen handelt es sich laut Gesetz dann, wenn auf einer vom Veranstalter bereitgestellten Tanzfläche Gesellschaftstänze getanzt werden. Dazu zählen Tänze im Sinne der Tanzlehrerprüfungsverodnung und auch Abkömmlinge von solchen, die z. B. in Diskotheken getanzt werden, sind betroffen. Für Konzerte übliche rhythmische Bewegungen hingegen nicht. Die Grenze ist nicht immer leicht zu ziehen.

Damit wurde die Veranstaltung nachträglich vergnügungssteuerpflichtig. Diese wird anteilsmäßig am Umsatz berechnet. Rund 8.000 Euro zuzüglich Verspätungs- und Säumniszuschlag forderte die MA daraufhin. Parov Stelars Management, die Entertainment Quarter GmbH, berief dagegen. Kürzlich wies der Verwaltungsgerichtshof die Berufung ab: es habe Tanz gegeben. Punkt, aus. Auf 18.000 Euro beläuft sich der Schaden für die Beklagten inklusive Gerichts- und Anwaltskosten nunmehr.

Abschaffung angedacht

Man führe seit über einem Jahr "konstruktive Gespräche" mit Stadträtin Renate Brauner und sei "froh, dass diese in Kürze zu einer Reform der Vergnügungssteuer führen werden", teilte Götz am Montag weiters mit. "Damit reduzieren wir die finanzielle Belastung für Wiener Unternehmen und zeigen, dass Wien eine Stadt ist, in der Spaß nicht extra kostet". Von der Stadtregierung darüber entschieden werden soll in den kommenden Monaten. (wurm, 8.8.2016)