Derzeit dürfen Asylwerber nur sehr eingeschränkt arbeiten. Ein Umstand, der der Integration nicht sehr förderlich ist.

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Wien – Derzeit kümmert sich das Arbeitsmarktservice (AMS) in Österreich um 25.000 Flüchtlinge, die entweder arbeitslos oder in Schulungen sind. Weniger als erwartet, wie AMS-Chef Johannes Kopf dieser Tage erklärte. Denn das AMS habe heuer mit 30.000 zusätzlichen Flüchtlingen gerechnet, so Kopf. Die Zahl sei jedoch "nur" um rund 8000 gestiegen.

Offenbar dauern die Verfahren so lange, so der AMS-Chef, der anmerkte, dass dies im Sinne einer schnellen Integration nicht gut sei, weil diese die späteren Integrationschancen reduzieren.

Dass rasche Eingliederung sinnvoll ist, darüber sind sich Experten im Grunde einig. Bestätigt wird diese These nun durch eine in Science Advances publizierten Studie. Dass rasch aufgenommene Flüchtlinge tatsächlich größere Chancen haben, einen Job zu finden, konnten Forscher damit erstmals quantitativ belegen. Dominik Hangartner von der Universität Zürich und der London School of Economics analysierte mit den Kollegen Jens Hainmueller und Duncan Lawrence Daten des staatlichen Schweizer Sekretariats für Migration.

Negativer Effekt des Wartens

Neben der Verfahrensdauer wurde auch die Erwerbstätigkeit von Asylsuchenden aufgezeichnet – über fünf Jahren hinweg nach der Einreise. Die Ergebnisse waren laut Studie bemerkenswert: Die Wahrscheinlichkeit eine Stelle zu finden, sank um ein Fünftel von 23 auf 18 Prozentpunkte, wenn der positive Entscheid erst Ende des dritten Jahres anstatt schon Ende des zweiten Jahres ausgestellt wurde. Der negative Effekt des Warten-Müssens ist demnach beachtlich. Die Schlussfolgerung: Flüchtlinge werden durch Wartezeit zunehmend entmutigt.

In Österreich will man die Verfahren, die von einigen Wochen bis mehrere Jahre dauern können, beschleunigen. Das Bundesamt für Asylwesen nimmt bis Jahresende 500 zusätzliche Mitarbeiter auf. Gut die Hälfte ist laut Innenministerium bereits im Einsatz. In Deutschland wird indes die sogenannte Vorrangprüfung ausgesetzt, womit Flüchtlinge nach drei Monaten Aufenthalt ein uneingeschränktes Recht auf Arbeit bekommen. (rebu, 6.8.2016)