Eine Demo der Gewerkschaft gegen das Arbeitsmarktpaket Anfang Juli in Paris.

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Paris – Das französische Verfassungsgericht hat das umstrittene Vorgehen der Regierung bei der Reform des Arbeitsrechts gebilligt. Das Gericht erklärte am Donnerstagabend, Staatschef Francois Hollande und sein Kabinett hätten die gesetzlichen Vorschriften eingehalten, als sie die Vorlage ohne jede Debatte und Abstimmung durchs Parlament drückten.

Damit wiesen die Richter eine Beschwerde unter anderem von Abgeordneten aus Hollandes sozialistischer Partei zurück.

Schnellverfahren

Die Regierung hatte die bei Linken, Gewerkschaften, aber auch Rechten umstrittene Reform im Juli mit einem Schnellverfahren endgültig durchs Parlament gedrückt. Sie machte dafür in allen drei Lesungen von dem Verfassungsparagrafen 49-3 Gebrauch, nach dem ein Gesetz ohne jede Befassung der Nationalversammlung beschlossen werden kann, wenn es keinen erfolgreichen Misstrauensantrag gegen die Regierung gibt.

Der Gewerkschaftsbund Force Ouvriere (FO) kündigte an, weitere juristische Schritte gegen die Durchführungsverordnungen des Gesetzes zu prüfen. Die Arbeitsrechtsreform sieht unter anderem vor, die 35-Stunden-Woche und den Kündigungsschutz zu lockern. Die Regierung hatte die Pläne nach fünfmonatigen massiven Protesten der Gewerkschaften abgeschwächt. (APA, 5.8.2016)