Bei Details sind sich die Mietrechtsverhandler von SPÖ und ÖVP weitgehend einig, in grundsätzlichen Fragen herrscht aber Dissens.

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Wien – Im Jänner 2017 soll eine Mietrechtsreform in Kraft treten. Diesen hehren Wunsch äußerte SP-Klubobmann Andreas Schieder am Donnerstag auf einer Pressekonferenz mit Bautensprecherin Ruth Becher. Zuvor war, wie berichtet, ein gemeinsamer Auftritt mit der ÖVP geplatzt.

Schieder und Becher legten einen Zwischenstand offen, wo es in den Verhandlungen mit der ÖVP noch hakt, und wo ein Kompromiss in Griffweite ist. Bei den Befristungen etwa. Deren Mindestdauer soll von drei auf fünf Jahre angehoben werden. Weiters ist laut SPÖ akkordiert, dass es nach Ablauf dieses Zeitraums eine (einmalige) Verlängerungsoption für Mieter geben soll; die SPÖ wünscht sich hier aber fünf Jahre, die ÖVP nur drei Jahre.

Heftiger gerungen wird noch um die gestaffelten Befristungsabschläge: Die SPÖ ist hier zwar gegenüber ihrem "Universalmietrechts"-Entwurf vom Dezember 2014 (der 20 bis 40 Prozent vorsah) schon deutlich abgerückt und schlägt eine Staffelung zwischen 25 Prozent (bei Befristung bis sieben Jahre) und zehn Prozent (über zwölf Jahre) vor. Die ÖVP will nur fünf bis 15 Prozent gewähren.

Zu- und Abschläge sollen ins Gesetz

Gerungen wird auch noch über die einzelnen Zu- und Abschläge zum Richtwert, etwa für Lift oder Balkon. Die SPÖ will sie fix ins Gesetz schreiben, die verpflichtende Aufzählung im Mietvertrag reicht Becher nicht.

Gravierender ist aber die noch herrschende Uneinigkeit über den Richtwert an sich: Von einer österreichweiten "Basismiete" von 5,50 Euro je Quadratmeter ist die SPÖ abgerückt, Becher brachte einen (nach Anzahl der jeweils vorhandenen Mietwohnungen) gewichteten Durchschnittswert der Richtwerte aller Bundesländer ins Spiel. Diese neue "Basismiete" läge bei knapp unter sechs Euro. Der Wiener Richtwert liegt aktuell bei 5,39 Euro, im Westen und im Süden Österreichs ist er deutlich höher.

Keine Vereinheitlichung

Nicht einmal eine Annäherung gibt es auch beim Thema Vereinheitlichung des Mietrechts. Die ÖVP wolle, "dass bisher nicht preisregulierte Wohnungen auch so bleiben", berichtete Becher. Die noch offene Frage, wie lange bei frei finanzierten Neubauten ein freier Mietzins gelten soll, bevor eine Preisregulierung greift, ist deshalb bis auf Weiteres eine akademische. Die SPÖ nennt diesen Zeitraum "wirtschaftsliberaler Korridor", denn er soll privaten Bauträgern "eine vernünftige Refinanzierungsphase gewähren". Ein Zeitraum von 20 Jahren stand im SPÖ-Entwurf von 2014, "20 bis 25 Jahre" sagte Becher auf der Pressekonferenz – und es gebe noch "Spielraum". Der wird auch nötig sein, denn immerhin schlug sogar der Mieterschutzverband erst vor wenigen Wochen einen Zeitraum von 30 Jahren vor.

Becher hält die vorliegenden Punkte jedenfalls für "unterschriftsreif", ÖVP-Wohnbausprecher Johann Singer sieht das nicht so. Wesentliche ÖVP-Forderungen seien nicht umgesetzt, etwa zu Maßnahmen für mehr Mietergerechtigkeit oder Investitionsanreize für umfassende Wohnhaussanierungen. "ÖVP-intern ist die Position jedenfalls klar, hier gibt es keinen Abstimmungsbedarf mehr", betonte Singer in einer Aussendung zu anderslautenden Interpretationen der SPÖ.

VfGH-Entscheid im Herbst möglich

Und noch eine große Unsicherheit schwebt über allem: Beim Verfassungsgerichtshof liegen fünf Beschwerden von Wiener Hausbesitzern gegen den niedrigen Richtwert und die uneinheitlichen Lagezuschläge. Vielleicht, so Becher, werde vom VfGH im Herbst das Richtwertsystem aufgehoben; "das wäre dann eine gute Ausgangsbasis für Neuverhandlungen", meinte sie schmunzelnd. Die Chance, "vorher noch ein Gesetz zu machen, das nicht vor dem VfGH landet", bestehe aber noch. (Martin Putschögl, 4.8.2016)