Salzburg – "Er ist hier, weil er nichts getan hat", sagte Staatsanwalt Matthias Haidinger Dienstagfrüh beim Prozess gegen einen Bataillonskommandanten in Salzburg. Der 50-Jährige ist angeklagt wegen Amtsmissbrauchs, weil er nicht Anzeige erstattete, nachdem ein Soldat den Hitlergruß gemacht hatte – was dem Kommandanten, dem 600 Soldaten unterstehen, von Gruppenkommandanten berichtet worden war.

Diese Besprechung war auch aufgezeichnet worden. In der Tonbandaufnahme sei klar zu hören, dass der Angeklagte gesagt habe: "Das kann man so nicht stehen lassen und zur Tagesordnung übergehen." – "Aber es kam zu nichts", sagte der Staatsanwalt. "Der Bataillonskommandant hat die Verpflichtung, das anzuzeigen." Der Soldat wurde mittlerweile wegen Wiederbetätigung schuldig gesprochen und zu 15 Monaten bedingt verurteilt.

Sache am Schreibtisch nicht an erster Stelle

Er habe sich, bevor er sich die Tonbandaufnahme angehört habe, nicht mehr richtig an die Besprechung erinnern können, sagte der Angeklagte vor Gericht. Bei der Besprechung sei es auch um einen Raufhandel mit schwerer Körperverletzung gegangen. Aufgrund von Überforderung und dem hohen Arbeitsanfall zu dieser Zeit habe er "die Sache am Schreibtisch nicht mehr ganz oben gehabt", verantwortete sich der 50-Jährige. Wichtiger seien die Personalmaßnahmen aufgrund des Raufhandels gewesen.

"Das haben Sie vergessen?", hakte Haidinger nach. "Mehrere Leute haben Ihnen geschildert, was der Soldat von sich gegeben hat." Auch Richter Günther Nocker betonte, die rechte Gesinnung des Soldaten sei bekannt gewesen. Dieser habe auch gegen homosexuelle Kollegen und kopftuchtragende Frauen gehetzt.

Keine Diversion, Prozess vertagt

Im Juni 2014 habe es auch eine Hausdurchsuchung bei dem Soldaten gegeben. "Die Polizei hat wenig Unterstützung vonseiten des Bundesheeres bekommen. Haben Sie damit etwas zu tun?", fragte Staatsanwalt Haidinger. "Das ist mir jetzt ganz neu", erklärte der Kommandant. Es sei alles nach dem normalen Prozedere verlaufen, darüber hinaus sei er zu dem betreffenden Zeitpunkt im Urlaub gewesen.

Der Kommandant blieb am Dienstag dabei: Er übernehme die Verantwortung, habe niemanden schützen wollen und bedauere das. "Aufgrund des Arbeitsanfalls habe ich es verabsäumt, das anzuzeigen." Diese Verantwortung reichte dem Staatsanwalt für eine diversionelle Lösung nicht aus. Der Prozess wurde zur Einvernahme von Zeugen vertagt. (Stefanie Ruep, 02.08.2016)