Anna Netrebko ist russisch-österreichische Doppelstaatsbürgerin und sang bei den Olympischen Spielen in Sotschi für Wladimir Putin. Arnold Schwarzenegger ist amerikanisch-österreichischer Doppelstaatsbürger und schwor als Gouverneur von Kalifornien den amerikanischen Treueeid. Wer in Österreich einen Einbürgerungsantrag stellt und Staatsbürger eines arabischen Landes oder des Iran ist, muss auf seinen bisherigen Pass nicht verzichten, weil diese Staaten keine freiwillige Ausbürgerung erlauben. Es gibt sogar ganz legale österreichisch-türkische Doppelstaatsbürger. Wenn etwa der Vater eingebürgerter Österreicher ist und die Mutter türkische Staatsangehörige, dann erben die Kinder per Geburt und auf Lebenszeit beide Staatsbürgerschaften ihrer Eltern. Nur wenn es um reguläre Einbürgerung geht, die nicht im besonderen Interesse der Republik liegt, dann muss die bisherige Staatsbürgerschaft zurückgelegt werden, um die österreichische zu bekommen.

Nach den Demonstrationen von Erdogan-Anhängern gegen den versuchten Militärputsch profilierte sich Außenminister Kurz – offensichtlich zunächst in Unkenntnis der Rechtslage – mit der Forderung nach einem Verbot der Doppelstaatsbürgerschaft für Türken. Für politische Anlassgesetzgeber ist es höchst bedauerlich, dass dieses Verbot schon seit jeher existiert. Daher fordert jetzt der grüne Abgeordnete Pilz, das Gesetz doch mit hohen Geldstrafen härter durchzusetzen. Das Schlupfloch, welches gestopft werden soll, besteht darin, dass die türkische Staatsbürgerschaft neu beantragt werden kann, nachdem sie zunächst zurückgelegt wurde, um die österreichische zu erwerben.

Aber Österreich kann keinem Staat verbieten, seinen früheren Staatsangehörigen die verlorene Staatsbürgerschaft zurückzugeben. Allerdings kann Österreich wiederum den österreichischen Pass entziehen, wenn ein Neo-Österreicher ohne Erlaubnis eine fremde Staatsbürgerschaft erwirbt. In diesem Pingpong um den Doppelpass funktioniert Kontrolle nur dann, wenn Staaten kooperieren und Informationen austauschen. Um herauszufinden, wie viele ehemalige türkische Staatsbürger sich – aus österreichischer Sicht illegal – einen türkischen Pass besorgt haben, müssten die türkischen Behörden das den österreichischen mitteilen (siehe Standard, 21. 7.). Warum sollten sie? Und was würde Österreich im Gegenzug anbieten?

Gescheiterte Versuche

Der erste völkerrechtliche Grundsatz im Staatsbürgerschaftsrecht lautet: Jeder Staat hat das Recht, seine eigenen Staatsbürger zu bestimmen. Daraus folgt, dass ein Verbot der Doppelstaatsangehörigkeit nur dann durchsetzbar ist, wenn es von allen betroffenen Staaten angestrebt wird, wenn also zum Beispiel jeder Staat, der die Rücklegung der bisherigen Staatsbürgerschaft als Bedingung für die Einbürgerung verlangt, auch seinen eigenen Auswanderern die Staatsbürgerschaft wegnimmt, wenn sie eine fremde erwerben. Versuche in diese Richtung sind kläglich gescheitert, und heute akzeptieren weltweit die meisten Auswanderungs- und Einwanderungsländer, dass Migranten mehr als einen Pass besitzen können.

Dafür gibt es auch gute Gründe. Auswanderungsländer haben ein Interesse daran, dass Emigranten den Kontakt zur alten Heimat bewahren, weil deren Rücküberweisungen zur wirtschaftlichen Entwicklung beitragen. Demokratische Einwanderungsländer sind daran interessiert, Integration zu fördern und Hindernisse für die Einbürgerung zu beseitigen. Für Migranten bedeutet die Doppelstaatsbürgerschaft erstens Reise- und Niederlassungsfreiheit zwischen dem Auswanderungsland, wo die meisten ja Familienangehörige haben, und dem Einwanderungsland und zweitens eine Anerkennung ihrer Herkunft durch den Aufnahmestaat.

In der Zeit vor und nach dem Ersten Weltkrieg versuchten Völkerrechtler, ein internationales Verbot der Doppelstaatsbürgerschaft durchzusetzen. Damals ging es um die Frage der doppelten Wehrpflicht in einer Welt, in der Staaten sich als potenzielle Kriegsgegner gegenüberstanden. Zur Bekämpfung der heutigen Sicherheitsrisiken, die von nichtstaatlichen bewaffneten Gruppen ausgehen, ist ein Verbot der Doppelstaatsbürgerschaft dagegen untauglich. Gleichzeitig ist der Zwang zur Aufgabe der bisherigen Staatsbürgerschaft ein gravierendes Integrationshindernis, weil er Ablehnung signalisiert und Migranten indirekt von der politischen Teilhabe ausschließt.

Warum Österreich dennoch so zäh am Verbot der Doppelstaatsbürgerschaft festhält, hat also weder mit Sicherheits- noch mit Integrationsanliegen zu tun, sondern mit symbolischer Politik, deren Adressat die einheimischen Wähler sind. Für Staaten wie die USA, Kanada, Frankreich oder Großbritannien ist Doppelstaatsbürgerschaft seit langem kein Problem, weil diese Länder immer von der natürlichen Überlegenheit der eigenen Staatsbürgerschaft überzeugt waren. In Österreich wurden gemischte Identitäten dagegen immer als bedrohlich wahrgenommen.

Doppelstaatsbürgerschaft signalisiert hierzulande ebenso wie europäische Integration einen Verlust an Souveränität und Einzigartigkeit des eigenen Staates. Es ist diese narzisstische Kränkung, die mit dem Verbot therapiert wird.

Wenn ein Gesetz gleiche Interessen ungleich behandelt und es dafür keinen zwingenden Grund gibt, dann ist es diskriminierend. Und wenn das Gesetz nicht nur zahlreiche Ausnahmen von der Regel zulässt, sondern darüber hinaus systematisch Schlupflöcher produziert, die ohne die Mitwirkung anderer Staaten nicht geschlossen werden können, wäre es dann nicht sinnvoller, die Regel selbst zu ändern, statt die Ausnahmen zu erweitern und die Umgehung zu bestrafen? (Rainer Bauböck, 1.8.2016)