Landläufig werden "Flüchtlinge" oft in einen Topf geworfen, doch ihre Rechte hängen vom jeweiligen Status ab. Asylwerber sind jene Menschen, die – wie es im Vorjahr 89.098 taten – in Österreich um Schutz angesucht haben, aber noch auf die Entscheidung der Behörde warten. In der Regel sind die Betroffenen in organisierten Quartieren unterbracht, die der Staat als "Grundversorgung" finanziert, zusätzlich zu Kost und Logis gibt es ein Taschengeld in Höhe von 40 Euro. Asylwerber können auch privat wohnen, sofern sie sich das mit einem Verpflegungsgeld von maximal 200 Euro und einem Mietzuschuss von 120 Euro (beides für Einzelpersonen) leisten können.

In 14.413 Fällen machte der Staat Asylwerber im Vorjahr mit einer positiven Entscheidung zu Asylberechtigten. Wer diesen Status erlangt, muss binnen vier Monaten die Grundversorgung verlassen, hat aber vollen Zugang zum Arbeitsmarkt und grundsätzlich auch zu den allgemeinen Sozialleistungen – mit Einschränkungen. Oberösterreich hat Asylberechtigten die Mindestsicherung unlängst von 914 auf 560 Euro gekürzt.

In Österreich dürfen auch Menschen bleiben, deren Asylantrag mangels Verfolgung abgelehnt wurde, deren Leben oder Gesundheit aber im Herkunftsland gefährdet ist – ein Schutz, den der Staat im Vorjahr 2478 Mal gewährte. Rechtlich sind subsidiär Schutzberechtigte benachteiligt. Der Status wird anfangs für ein Jahr erteilt, bei Verlängerung immer nur für zwei Jahre – ein Hindernis bei Wohnungs- und Jobsuche.

Der Arbeitsmarkt steht offen, begrenzt ist aber der Zugang zu Familienbeihilfe, Kindergeld und Sozialleistungen – so zahlen Niederösterreich, Salzburg, und das Burgenland keine Mindestsicherung. Schwacher Trost: Subsidiär Schutzberechtigte haben Anspruch auf Grundversorgung. (Gerald John, 30.7.2016)