Rödler muss mit seiner Beamtenpension auskommen.

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Wien – Friedrich Rödler ist mit einer Klage gegen seinen früheren Arbeitgeber abgeblitzt. Der ehemalige Chef des Patentamts, der im Vorjahr pensioniert wurde, hatte 152.567,83 Euro gefordert. Seine Begründung: Ihm wurde Ende 2013 sein zweites Gehalt gestrichen, das er als Geschäftsführer einer Patentamtsgesellschaft erhalten hatte. Dabei geht es um die serv.ip (Service of industrial Property), die Service- und Informationsdienstleistungen rund um den gewerblichen Rechtsschutz am Markt anbieten sollte.

Das Patentamt hat für diese Leistungen mit eigenen Mitarbeitern Dienstverträge abgeschlossen. Auch Rödler hatte eine Doppelfunktion. Nach intensiver Kritik des Rechnungshofs wurde diese Praxis 2013 vom zuständigen Verkehrsministerium eingestellt, und Rödler sollte mit dem Bezug als Beamter das Auslangen finden. Darauf klagte er besagte Summe bestehend aus Gehalt und Pensionskassenbeiträgen für die Periode Dezember 2013 bis Februar 2015 ein. Er stützte sich dabei auf eine 2004 abgeschlossene Vereinbarung mit dem Verkehrsministerium, die neben dem Bezug als Patentamtschef eben das Entgelt für die serv.ip-Tätigkeit samt Abfertigungsanspruch und Pensionsvorsorge vorsah. Die serv.ip bestritt die Ansprüche. Die Leitung dieses teilrechtsfähigen Bereichs zähle kraft des Gesetzes zu den Aufgaben des Präsidenten des Patentamtes. Ein gesonderter Anspruch auf Vergütungen bestehe daher nicht. Für den bisherigen Anstellungsvertrag gebe es keine rechtliche Grundlage, zudem sei er nichtig, weil er dem Stellenbesetzungsgesetz und der darauf basierenden Vertragsschablone widerspreche, lautete die Begründung.

Beim Arbeits- und Sozialgericht Wien konnte Rödler seine Forderungen noch durchsetzen, doch in der Berufung der serv.ip wendete sich das Blatt: Das Oberlandesgericht Wien sah keine Grundlage für eine Anstellung des Patentamtspräsidenten. Dem schloss sich der Oberste Gerichtshof nun an. Das Patentgesetz stelle keine geeignete Rechtsgrundlage für den Abschluss eines Anstellungsvertrags dar, heißt es in der Entscheidung.

Das Patentamt und Rödlers Rechtsvertreter wollten das Urteil nicht kommentieren. serv.ip ist übrigens bald Geschichte. Der Bereich wird in das Patentamt integriert. (Andreas Schnauder, 28.7.2016)