Verspätete oder annullierte Flüge sind für rund ein Drittel der Beschwerden von österreichischen Urlaubern verantwortlich.

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Die Arbeiterkammer analysierte die ersten Beschwerden von Urlaubern in der Hauptsaison, die sich vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) von Mitte Juni bis Mitte Juli 2016 beraten ließen. Von den 221 Anfragen betrafen die meisten reine Flugbuchungen (56 Prozent), ein Drittel Pauschalreisen, der Rest entfiel auf andere touristische Einzelleistungen, wie etwa Mietautos. Die Beschwerden betrafen vor allem Reisen in die Türkei (30 Anfragen), gefolgt von Spanien und Frankreich.

Hauptproblem Flug

Ein Drittel der Beschwerden und somit die häufigste Ursache für eine Kontaktnahme waren Flugprobleme (74 Anfragen). Die meisten dieser Fälle betrafen Annullierungen oder Verspätungen von Flügen. Bemängelt wurde das Angebot an Ersatzflügen, dazu kam der Streit um Entschädigungen.

Die Gefahr im Urlaubsland infolge eines Terroranschlages beschäftigte knapp zwölf Prozent der Konsumenten (30 Anfragen), die Urlauber erkundigten sich über eine mögliche Stornierung. Die meisten Anfragen drehten sich um den Anschlag Ende Juni am Flughafen in Istanbul. Die Konsumenten informierten sich ebenso über die Sicherheitslage vor Ort oder eine Umbuchung der Reise. Weitere rund zwölf Prozent hatten allgemeine Anfragen zu Stornierungen.

Schwierigkeiten bei der Online-Buchung

An dritter Stelle (nur mehr rund vier Prozent) standen Anfragen zu Online-Buchungen und Online-Buchungsplattformen. Die Probleme waren beispielsweise fehlende Buchungsbestätigungen und schlechte Erreichbarkeit der Unternehmen. Weitere Gründe für Beschwerden waren Preisprobleme (rund elf Prozent), die intransparente Verrechnung einer Service-Gebühr oder von Kreditkartengebühren, Leistungsänderungen vor der Abreise (acht Prozent), schlechte Unterbringung (sieben Prozent) und sonstige Leistungsmängel (rund sechs Prozent).

War der Urlaub ein Reinfall, rät die AK dazu, Ansprüche nach der Rückkehr einzufordern. Ansprechpartner für Reisemängel bei Pauschalreisen ist der Reiseveranstalter. Bei Ansprüchen nach der Fluggastrechte-Verordnung kann man sich an die entsprechende Fluglinie wenden. Laut AK soll man sich nicht abwimmeln und mit Gutscheinen abspeisen lassen. Eine Preisminderung sei vom Reiseveranstalter in bar zu leisten. (APA, red, 27.7.2016)