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Ab 2020 soll der CO2-Ausstoß von Lkws reduziert werden.

Foto: dpa/Stratenschulte

Brüssel/Wien – Um die Klimaziele für 2030 und die Verpflichtungen aus dem Pariser Klimaschutzabkommen umzusetzen, plant die EU-Kommission umfangreiche Gesetzesvorhaben. Österreich muss zwischen 2020 und 2030 die Treibhausgase um 36 Prozent reduzieren, gemessen am Ausstoß von 2005. Zum Vergleich: Deutschlands Reduktionsziel liegt bei minus 38 Prozent, Spaniens bei minus 26. Insgesamt will die EU damit den Ausstoß von Kohlendioxid (CO2) und anderen Treibhausgasen um ein weiteres Drittel senken.

Bei der derzeit laufenden Klimaschutzrunde bis 2020, bei der die EU minus 20 Prozent erreichen will und auch wird, lautet das Einsparungsziel Österreichs minus 16 Prozent. Im Gegensatz zu bisher müssen auch die neuen, armen EU-Mitglieder Klimaschutzmaßnahmen setzen. Durften Länder wie Bulgarien oder Rumänien bisher ihren Treibhausgasausstoß noch steigern, ist dies ab 2020 nicht mehr erlaubt.

Vorgaben und Technologieschub

Solche ambitionierten Ziele sind natürlich nur durch umfangreiche Vorgaben und einen entsprechenden Technologieschub zu erreichen. Der Energiesektor soll der erste Wirtschaftsbereich sein, der völlig dekarbonisiert ist, heißt es. Bis 2030 soll der Bereich Industrie und Energie seine Treibhausgase um 43 Prozent reduzieren – ebenfalls gemessen an den Zahlen von 2005. Im Herbst soll es seitens der EU-Kommission Vorschläge für einen einheitlichen Energiemarkt geben. Auch wird ein neuer Innovationsfonds dotiert, der einen Schwerpunkt auf neue Technologien und Innovationen bei Energie und Klimaschutz legt. EU-intern wird dieser Fonds flott "Juncker-Fonds 2.0" genannt.

Die Einnahmen aus dem ETS, dem Europäischen Emissionshandelssystem für Industrie und Energie, müssen künftig vollkommen für Klimaschutzzwecke verwendet werden. Die Einnahmen, die die EU zuletzt gesamt aus dem ETS lukrierte, lagen bei fünf Milliarden Euro.

Neu ist auch, dass bei der nächsten EU-Klimaschutzrunde ab 2020 der "Landnutzungssektor" eingerechnet wird. Damit ist im Wesentlichen die Forstwirtschaft gemeint. Diese steht unter besonderem Druck, weil es mit der – politisch gewünschten – Hinwendung zu Biomasseenergie auch zur – politisch nicht gewollten – Entwaldung kommen könnte. Eine Kreislaufwirtschaft – das heißt Waldschlägerung zusammen mit Wiederaufforstung – ist das Ziel.

2016 sind einige Richtlinienvorschläge geplant, um der CO2-armen Wirtschaft einen legistischen Rahmen zu geben. So etwa für Busse und Lkws. Auch einen Neustart zu mehr Biosprit soll es geben. (ruz, 25.7.2016)