Salzburg – Das Land Salzburg geht mit einem neuen Raumordnungsgesetz schärfer gegen illegale Zweitwohnsitze und Einkaufszentren in der Peripherie vor. Dem überbordenden Flächenverbrauch soll Einhalt geboten werden, Ortszentren gestärkt und Bauland mobilisiert werden. Die Instrumente dafür: eine Infrastrukturabgabe für ungenutztes Bauland, Rückwidmungen zum Grünland nach zehn Jahren, keine Möglichkeit der Vererbung von Zweitwohnsitzen und verpflichtende räumliche Entwicklungskonzepte für Gemeinden.

"Wir stellen von einer Vorrats- zu einer Bedarfswidmung um", sagt Landeshauptmann Wilfried Haslauer (ÖVP). Das soll verhindern, dass Baugründe für Spekulationen gehortet werden. Widmungen werden in Salzburg künftig befristet sein. Jeder Baugrund, der nicht innerhalb von zehn Jahren bebaut wird, verliert automatisch seine Widmung und wird wieder zum Grünland.

Infrastrukturabgabe auf leeres Bauland

Bleibt ein Baugrund fünf Jahre ungenutzt, muss der Besitzer für Flächen über 500 Quadratmeter eine Infrastrukturabgabe zahlen. Pro Quadratmeter werden rund zwei Euro fällig, regional gestaffelt. Um der Abgabe zu entgehen, kann zu Grünland zurückgewidmet werden. Eine Ausnahme gilt für den Eigenbedarf und auch den der Kinder – hier könne die Frist auf bis zu 15 Jahren ausgedehnt werden. Für neues Bauland kann künftig kein Eigenbedarf geltend gemacht werden.

Nach Inkrafttreten des Gesetzes soll in den Gemeinden eine Wohnsitzerhebung durchgeführt werden. Diese soll klären, ob Wohnungen als Haupt- oder Zweitwohnsitz genutzt werden oder leer stehen. Rund 60.000 Wohnungen im Bundesland stehen leer oder werden nur wenige Wochen genutzt. Meldet ein Wohnungseigentümer einen Zweitwohnsitz, kann er sie weiterhin so benutzen, aber nicht mehr als Zweitwohnsitz vererben oder verkaufen. Zusätzlich muss eine besondere Ortstaxe bezahlt werden. Damit sollen Zweitwohnsitze mittelfristig zu Hauptwohnsitzen werden. Ausnahmen gibt es für berufs- oder ausbildungsbedingte Zweitwohnsitze.

Keine Geschäfte in der Peripherie

Auch die Ortskerne sollen gestärkt werden. "Verbrauchermärkte am Kreisverkehr in der Peripherie sollen der Vergangenheit angehören", sagt Raumordnungslandesrätin Astrid Rössler (Grüne). Nur in den Ortskernen werden neue Geschäfte genehmigt. Bis auf die Mindestzahl von Stellplätzen – also 25 bei einem 500 Quadratmeter großen Geschäft – werden auch keine weiteren Parkplätze genehmigt. Alle weiteren Stellplätze müssten in Tiefgaragen oder aufs Dach.

Das Gesetz geht über den Sommer noch in die Legistik zur Begutachtung. Anfang 2017 soll es in Kraft treten. Die SPÖ spricht von einem "Kompromiss, der niemandem wehtut". Viele Punkte würden ihre Zustimmung finden, diese hätten sie 2015 bereits selbst vorgeschlagen. Streit gibt es mit dem Obmann des Gemeindeverbands, Günther Mitterer. Die Gemeinden würden sich überfahren fühlen. Der Eklat betrifft die Berechnungsmethode beim Baulandüberhang. (Stefanie Ruep, 25.7.2016)