Die Einladung zur Sparbuchaktion.

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Wien – Als aggressive Geschäftspraktik hat das Landesgericht Linz eine Raiffeiesenbank-Werbung an Volksschulen bewertet. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, teilte der Verein für Konsumenteninformation am Montag mit.

Bei der Werbeaktion wurden Schüler dazu aufgefordert, an einem bestimmten Tag ihr Taschengeld in die Schule mitzubringen, um es auf ein Sparbuch einzuzahlen. "Auf jeden fleißigen Sparer wartet ein tolles Geschenk", informierte die Bank die Schüler und Eltern vorab.

Für die Aktion wurde in einem Raum der Schule in Absprache mit der Direktorin eine Zählmaschine aufgebaut, Bankmitarbeiterinnen zahlten das Geld später auf die Sparbücher ein. Auch das "tolle Geschenk" – eine Gürteltasche der Bank im Wert von 1,84 Euro – wurde überreicht. Kunden anderer Bankinstitute konnten an der Aktion nicht teilnehmen, die Lehrer hatten zudem nur Schüler ausgewählt, die ein Sparbuch bei der Raiffeisenbank hatten.

Druck auf die Eltern

Das sei eine aggressive Geschäftspraktik und unzulässig, stellte das Gericht fest. Die Einladung sei geeignet, Druck auf die Eltern der Schüler auszuüben, ein Sparbuch bei der Bank zu eröffnen. Es sei im Sinne der Judikatur vorstellbar, dass Eltern zur Vermeidung innerfamiliärer Konflikte geneigt sein können, den Wünschen des Kindes nachzugeben. Damit würden sie eine geschäftliche Entscheidung treffen, die sie sonst nicht getroffen hätten.

Eltern hatten sich zuvor beim Verein über die Aktion beschwert, da sie Gruppenzwang in der Schule ausgelöst habe. Der Verein für Konsumenteninformation begrüßt das Urteil, es bestehe aber weiter Handlungsbedarf. "Wir halten Werbung für Produkte und Dienstleistungen im Unterricht, aber auch und für sich für sehr problematisch", hieß es in der Aussendung. (red, 25.7.2016)