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Seit heuer soll es mehr Licht in den Auftragsvergaben der Baubranche geben.

Foto: DPA/Hildenbrand

Wien – Die öffentliche Hand bekommt für die Vergabe von Bauaufträgen aus Sicht von Josef Muchitsch "ein Viagra" zur Verfügung gestellt. Es soll Gemeinden helfen, Bauvorhaben möglichst fehlerfrei über die Bühne zu bringen, wie der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft Bau-Holz versichert. Ziel sei Rechtssicherheit bei Ausschreibungen.

Die Vorgeschichte: Seit März müssen alle öffentlichen Stellen in Österreich Aufträge mit einem Volumen von über einer Million Euro nach dem Bestbieterprinzip vergeben. Was zumindest ein Zuschlagskriterium impliziert, bei dem nicht allein der Preis zählt. Die Branche erhofft sich davon höhere Bauqualität, mehr Transparenz bei den Subunternehmen und ein wirkungsvolles Instrument für den Kampf gegen Lohn- und Sozialdumping: Der Spreu möge sich künftig also vom Weizen trennen.

Welche Kriterien abseits des reinen Preises seither herangezogen werden, obliegt jedoch dem Auftraggeber. Was zu erheblicher Verunsicherung unter den ausschreibenden Stellen führte, wie Muchitsch resümiert. Nun liegt eine Art Speisekarte für die Vergabe vor. Diese bietet Berechnungsmodelle und Textbausteine für die Ausschreibung. Vor allem aber listet sie 13 qualitative Zuschlagskriterien auf: wirtschaftliche, soziale und ökologische. Als Maßstab könnte so etwa die Reduzierung von Transportkilometern ebenso dienen, wie die Qualifizierung des Schlüsselpersonals.

Gewichtung offen

Offen lässt die Novelle freilich auch die Gewichtung der Kriterien; fixe Grenzen gibt es keine. Einen niedrigen einstelligen Prozentsatz als qualitative Komponente werde es aber sicherlich nicht spielen, warnt Muchitsch: Für die Justiz sei das wie "ein Elfmeter ohne Tormann". Wer sich nicht ans Bestbietermodell hält, der riskiere, dass die Ausschreibung als nichtig erklärt werde.

Autobahnbetreiber Asfinag hat die Preiskomponente für seine Aufträge laut der Sozialpartner auf 90 Prozent gesenkt. Auf 80 Prozent habe sich der Hauptverband der Sozialversicherungen festgelegt, auf 70 Prozent die steirische Wirtschaftskammer.

Zur prognostizierten Flut an Anfechtungen der Vergaben sei es bisher nicht gekommen, sagt Rechtsanwalt Stephan Heid von der Kanzlei Heid Schiefer: Sie seien nicht, wie im Vorfeld vielerorts befürchtet, signifikant angestiegen.

Neben dem Bau soll das verpflichtende Bestbieterprinzip bei öffentlichen Auftragsvergaben auf weitere Branchen ausgedehnt werden. Etwa auf den Nahverkehr, auf Reinigungsdienste und die komplette Lebensmittelbeschaffung. Muchitsch rechnet damit, dass es nach der Begutachtung im laufenden Jahr trotz Skepsis der Länder, die erheblichen Mehraufwand befürchten, 2017 soweit ist. (vk, 21.7.2016)