Hausdurchsuchung bei einer von Karl-Heinz Grassers Firmen im Jahr 2011. Bis heute laufen die Ermittlungen im Finanzstrafverfahren.

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Wien – Peter Kaiser muss weiter warten, Karl-Heinz Grasser ist das schon gewohnt. Gerade in komplexen Wirtschaftsstrafverfahren dauert es manchmal Jahre, bis die Staatsanwaltschaft weiß, ob sie genügend Material für eine Anklage hat oder das Verfahren einstellt.

Rechtsanwalt Georg Schima sieht die Verfahrensdauer in Fällen wie Grasser, Libro und Meinl "weit darüber hinausgehen, was in einem Rechtsstaat akzeptabel ist". Denn für die Beschuldigten stelle das Damoklesschwert Anklage eine Belastung auf allen Ebenen dar – nicht zuletzt finanzieller Natur, denn Anwälte wollen bezahlt werden. Und je länger das Verfahren dauert, desto mehr Geld bekommt der Rechtsbeistand.

Anwalt fordert mehr Geld für Justiz

Und wer nach einem vermuteten Korruptionsfall auf Jobsuche ist, für den ist ein drohendes Strafverfahren nicht gerade von Vorteil, argumentiert Schima, der unter anderem die Meinl Bank vertritt.

"Ein Rechtsstaat muss es schaffen, ein solches Verfahren in angemessener Zeit entweder anklagereif zu machen oder einzustellen", sagt der Anwalt. "Es kann keine Materie so kompliziert sein, dass man sieben oder acht Jahre braucht, um zu entscheiden, ob ich hier eine Anklage erhebe." Deshalb wünscht sich der Verteidiger im Sinne seiner Mandanten mehr Geld für die Justiz: "Ich gehe gern mit Staatsanwälten und Richtern für eine bessere Ausstattung auf die Straße."

Milderes Urteil möglich

Beschuldigte können zwar auf Strafmilderung hoffen, wenn das Verfahren sehr lange gedauert hat – laut Schima schon deshalb, weil sich die Angeklagten in der Zwischenzeit meist nichts zuschulden kommen ließen. Das sei aber "eine halbe Sache – es sollte so lange Verfahren gar nicht geben".

Strafmilderung gebe es auch dann, wenn Ermittler vorsätzlich oder fahrlässig Zeit geschunden haben, sagt Andreas Scheil, Professor am Institut für Strafrecht der Uni Innsbruck. Das könne die Strafe schon einmal um 20 Prozent mildern.

"Dass er jammert, verstehe ich"

Sieben Jahre lange Ermittlungen wie in der Grasser-Causa seien für den Beschuldigten mühsam und bedauerlich, aber gerechtfertigt, sagt Scheil: "Dass er jammert, verstehe ich. Dass das so lange dauern kann, verstehe ich auch." Massive Vorwürfe und die Komplexität der Sachverhalte benötigen viel Verfahrenszeit.

Im Gegenteil, glaubt Scheil, hätten sich Staatsanwaltschaft und Kripo in diesem Fall bemüht, rasch zu arbeiten. Die Verfahrensdauer hänge von der Schwere der Vorwürfe ab. Grasser war Finanzminister, dem bei der Privatisierung von öffentlichem Gut korruptes Verhalten vorgeworfen wird. Scheil: "So einem Vorwurf muss man schon nachgehen."

Weg zum Menschenrechtsgericht möglich

An eine Vorverurteilung durch die mediale Aufmerksamkeit von Fällen wie Kaiser und Grasser glaubt Scheil nicht. Bisher hätten sich die Gerichte nicht von der Öffentlichkeit beeindrucken lassen. Auch Fälle mit politischer Einflussnahme und großem öffentlichem Interesse haben gute Chance auf ein faires Verfahren.

Beschuldigten steht nach langen Verfahren der Weg zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte offen. Dort wird Österreich immer wieder wegen unzumutbar langer Gerichtsverfahren verurteilt. Aber auch dieses Verfahren kostet wieder Zeit und Geld. (Gerhard Eichholzer, Sebastian Fellner, 22.7.2016)