Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entscheidet bald über eine Ausweitung der Rechte von Fluggästen bei Verspätungen. Konkret gehe es um die Klage von Touristen, die auf dem Weg in den Urlaub von Hamburg auf die Kanaren-Insel Fuerteventura ihren Anschlussflug verpasst haben, teilte der deutsche Bundesgerichtshof, der die Frage zur Klärung an den EuGH verwiesen hat, am Dienstag mit.

Ausgleich für beschwerliche Anreise

Der Zubringerflug der Fluggesellschaft TUIfly habe sich um 20 Minuten verspätet, weshalb die Gäste den Anschlussflug mit einer anderen Fluggesellschaft verpasst hätten. Die Kläger seien erst 14 Stunden später am Ziel eingetroffen und verlangten nun eine Zahlung von jeweils 400 Euro als Ausgleich für die beschwerliche Anreise. Gebucht worden seien die Flüge durch das Reisebüro der Kläger.

Anspruch ab drei Stunden Verspätung

Nach Ansicht der BGH-Richter ist es rechtlich unklar, ob in dieser Konstellation ein Anspruch vorliegt. Üblicherweise haben Fluggäste in der EU Anrecht auf eine Entschädigung, wenn sich die Ankunft am Ziel um mehr als drei Stunden verspätet. (APA, red, 19.7.2016)