Ob französischer Champagner auch in den USA unter einer geschützten Herkunftsbezeichnung verkauft werden darf, gehört zu den Details, an denen das Handelsabkommen scheitern könnte.

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Es kursieren in Brüssel und Washington unter Diplomaten derzeit zwei Erzählweisen zu TTIP. Die EU und die USA verhandeln miteinander seit drei Jahren über das geplante Freihandelsabkommen. Dass bisher keine Einigung gelungen ist und auch in absehbarer Zeit nicht gelingen wird, liegt an der politischen Großwetterlage. So lautet die erste Erzählweise.

Im US-Wahlkampf wird über Freihandel schließlich nur abfällig geredet, Donald Trump führt einen Krieg gegen weitere Liberalisierungen. Die Europäer sind mit dem Brexit so sehr beschäftigt, dass auch auf ihrer Seite der Wille fehlt, um TTIP abzuschließen.

Käse und Wein

Die zweite Erzählweise handelt nicht von Brexit oder Trump, sondern von Käse, Wein, juristischen Verfahrensvorschriften und dem öffentlichen Vergabewesen. Die Verhandler auf beiden Seiten des Atlantiks schaffen es demnach nicht, in Hunderten von Detailfragen einig zu werden. Wenn man sich den aktuellen Stand der TTIP-Verhandlungen näher ansieht, spricht vieles dafür, dass diese zweite Erzählweise die zutreffendere ist. Aus den Erzählungen von Diplomaten und Interessenvertretern in Brüssel wie Washington geht hervor, dass TTIP an mindestens vier strittigen Punkten scheitern könnte:

  • Schiedsgerichte Wie in vielen Handelsabkommen üblich soll es auch in TTIP einen besonderen Schutz für ausländische Investoren geben. Nach Protesten von Gruppen wie Greenpeace und Attac möchte die EU anstelle des alten Systems, bei dem drei ad hoc berufene Schiedsrichter über Konzernklagen gegen Staaten entschieden haben, ein Handelsgericht schaffen. Professionelle und auf Dauer berufene Juristen sollen über Klagen entscheiden. Die USA sind mit dem EU-System zu "80 Prozent" einverstanden, etwa was die Bestellung von Schiedsrichtern und die Transparenz bei den Verfahren angeht, sagen Diplomaten. Sie lehnen aber jeden Hinweis auf Worte wie "Gericht" oder "Gerichtsbarkeit" ab. Für den Kongress in Washington ist dieser Punkt ein rotes Tuch, weil er jede ausländische Autorität über US-Angelegenheiten ablehnt. Die Europäer dürften mit einer Lösung leben können, die diesen Bedenken aus Washington Rechnung trägt. Die wirklich offene Frage betrifft daher die EU-Forderung, in Schiedsverfahren, künftig Berufungen zuzulassen. Die USA lehnten das ab. Washington argumentiert, dass man in der Vergangenheit nie einen Prozess vor einem Investorentribunal verloren hat – wozu also Konzerne mit einem Berufungsrecht stärken? Eine Lösung des Streits ist nicht in Sicht.
  • Herkunft Ein unlösbar erscheinender Streit betrifft die geografischen Herkunftsbezeichnungen. In Europa existieren mehr als 1300 solche Bezeichnungen für Agrarprodukte, die unter speziellem Markenschutz stehen. So dürfen nur ausgewählte griechische Firmen nach bestimmten Verfahren Feta verkaufen. Das Gleiche gilt für Champagner aus Frankreich. Für einige Länder steht viel auf dem Spiel. In Italien etwa entfällt fast die Hälfte des Umsatzes mit Lebensmitteln und Weinen auf geschützte Produkte. In den USA dagegen können nur einzelne Unternehmen spezielle Markennamen registrieren lassen und derart von Konkurrenten schützen (Trademark). Die Bezeichnung "Griechischer Feta" kann jeder verwenden. Die Kanadier verfügen über ein ähnliches System, haben aber im Freihandelsabkommen mit der EU (Ceta) 170 Bezeichnungen wie "Steirisches Kürbiskernöl" akzeptiert. Laut US-Diplomaten wird Washington einer solchen Lösung nie zustimmen. "Wir sind nicht Kanada" heißt es in Regierungskreisen. In Rom und Paris will man TTIP ohne Schutz für Parmesan und Co nicht akzeptieren.
  • Agrarzölle Der Agrarsektor ist überhaupt ein Minenfeld in den Verhandlungen. Dabei geht es nicht um Chlorhühner oder Hormonrinder – beide werden in der EU verboten bleiben. Die USA beklagen aber, dass die EU ihre Produkte weiter mit Schutzzöllen abblocken will. Die USA exportieren laut eigenen Angaben derzeit mehr Käse nach Trinidad und Tobago als in die EU. 97 Prozent der Zölle sollen abgeschafft werden, darüber ist man sich bei TTIP schon einig. Die übrigen drei Prozent betreffen den Agrarsektor, und hier ist keine Lösung in Sicht, weil sich der einflussreiche Agrarsektor in Europa querlegt.
  • Ausschreibungen Ganz unzufrieden sind die Europäer ihrerseits mit den US-Angeboten beim Zugang zu öffentlichen Ausschreibungen, etwa beim Straßenbau. Das Problem betrifft die Bundesstaaten: Auf diese entfallen etwa 60 Prozent des öffentlichen Auftragvolumens in den USA. Doch viele US-Bundesstaaten – 23 von 50 – erlauben im Gegensatz zu Regionen in der EU ausländischen Firmen keinen Zugang zur öffentlichen Auftragsvergabe. Die EU hätte gern eine Lösung wie in Ceta. Kanadas Regionen haben eine Öffnung zugesagt. Es geht nicht um Großkonzerne – sie haben meist Zugang zum US-Markt über regionale Töchter. Doch für viele mittelständische Unternehmen kommt das aus Kostengründen nicht infrage. Die US-Regierung kann Bundesstaaten zu nichts verpflichten und macht laut Beobachtern auch keine Anstalten, Druck auf sie auszuüben. Zur Erinnerung: Für die EU ist ein besserer Zugang zu US-Aufträgen einer der Hauptgründe, warum man an TTIP interessiert ist. (András Szigetvari aus Washington, 19.7.2016)