Nizza – Kurz nach den Pariser Anschlägen vom 13. November 2015 hat die französische Regierung den Ausnahmezustand verhängt. Damals hatten drei islamistische Terrorkommandos 130 Menschen in Clubs, Bars und Restaurants in Paris sowie am Fußballstadion Stade de France im Vorort Saint-Denis ermordet.

Das Parlament verlängerte die Regelung mehrfach, eigentlich sollte sie am 26. Juli außer Kraft gesetzt werden. Der Ausnahmezustand räumt den Sicherheitskräften unter anderem folgende Sonderrechte ein. Sie können zum Beispiel:

  • Webseiten sperren,
  • radikale Vereine oder Organisationen auflösen,
  • Bewegungsfreiheit einschränken,
  • Hausarreste verhängen,
  • Durchsuchungen ohne richterlichen Beschluss anordnen,
  • besondere Zonen zu Schutzgebieten erklären,
  • Veranstaltungsorte, Treffpunkte und Gasthäuser schließen und
  • auch legal erworbene Waffen einziehen.

Vor allem Bürgerrechtsorganisationen zweifeln jedoch am Nutzen der Maßnahmen. (APA, 15.7.2016)