Die Vertreter der katholischen Kirche und ihrer Laienorganisationen melden sich immer dann zu Wort, wenn es um Umverteilung und Barmherzigkeit geht. Das verstärkte Engagement für Flüchtlinge, insbesondere durch die Caritas, wird mit Mahnungen an den Staat und seine Bewohner unterlegt, noch mehr gegen die Armut zu tun.

Jüngst hat sich auch die Vorsitzende der katholischen Frauenbewegung Österreichs zu Wort gemeldet und erläutert, mit Armen zu teilen macht uns nicht ärmer. Aus Gründen der Verteilungsgerechtigkeit fordert sie Steuern auf Konzerngewinne und eine Vermögens- und Erbschaftssteuer. Die Bischofskonferenz hat zu den Panama Papers eine Presseaussendung mit Attac und VIDC (Vienna Institut for International Dialogue and Cooperation) gemacht. Sie fordert ein Register und wünscht sich, dass die Regierung gegen die Begünstigungen intransparenter Konstruktionen auftritt.

Wo die Reichen wohnen

Die Radikalsten unter den Vertretern der kirchlichen Einrichtungen wollen die Bürger überhaupt durch Drohungen zu einer allumfassenden Barmherzigkeit bekehren, wie etwa Franz Küberl mit seiner Aussage "Die Armen wissen, wo die Reichen wohnen". Was soll das heißen? Etwa: Wenn du nicht einen Steuersatz von hundert Prozent freiwillig akzeptierst, jagen wir dir die Leute durch das Schlafzimmer?

Nun zweifellos muss von der österreichischen Tradition, alle Abgaben auf den Faktor Arbeit zu packen und Vermögen beinahe unversteuert zu lassen, abgegangen werden. Aber die kirchlichen Vertreter machen denselben Fehler wie die SPÖ, indem sie Vermögen mit Vermögen gleichsetzen.

Die sogenannten "Superreichen" sind die Unternehmer, deren Vermögen sich in Anteilen an den Unternehmen ausdrückt. Viele von ihnen haben erfolgreich auf internationalen Märkten bestanden und haben große Unternehmensteile im Ausland aufgebaut und trotzdem Österreich als Konzernstandort die Treue gehalten. Was will man bei denen umverteilen, ihnen die Anteile wegnehmen, wie es sich manche vorstellen? Selbst die französischen Linken haben erkannt, dass man Unternehmensvermögen nicht mit einer Vermögensteuer belasten darf.

Die grundsätzliche Frage ist aber: Was macht die katholische Kirche selbst? Warum setzt sie ihr Vermögen nicht zur Armutsbekämpfung ein, und wie groß ist dieses? Recherchen zeigen, dass die Institutionen der katholischen Kirche allein ein Grundvermögen über 208.000 Hektar besitzen, davon 147.000 Hektar Wald. Dabei sind in den Aufstellungen von Carsten Frerk / Christoph Baumgarten die vielen Immobilien in den Innenstadtlagen gar nicht erfasst.

Man kann daher von einem Grundbesitz in der Größe von Vorarlberg ausgehen. Vorsichtige Schätzungen lassen einen Wert von 120 Milliarden Euro als plausibel annehmen. Der Grundbesitz ist steuerlich dadurch begünstigt, als die Einkünfte daraus, aus Vermietung und Verpachtung und aus der Land- und Forstwirtschaft, keiner Körperschaftsteuer unterliegen.

Es gibt großzügige Befreiungen von der Grundsteuer und auch von der Grunderwerbsteuer, wenn an die kirchlichen Einrichtungen Grundstücke geschenkt werden. Während bei jedem kleinen Liegenschaftsbesitz, der durch Schenkung oder Vererbung an Kinder weitergegeben wird, eine Steuerpflicht gegeben ist, gilt das für Schenkungen an Kirche oder Caritas nicht.

Pflege bezahlen die anderen

Jenen meist Kinderlosen, die ihr Grundvermögen an die Caritas, Kirche oder anderen Gemeinnützige vererben, werden die Kosten der Pflege und der Pensionen von den Kindern gezahlt, deren Vermögensübertragung steuerpflichtig ist. Das ist eine Schieflage. So werden die kirchlichen Institutionen immer reicher und müssen mit niemandem teilen. Sie müssen ihr Vermögen niemandem melden oder es aufzeichnen: ganz wie in Panama.

Vermögen ins Ausland

Sollte der Staat aber einmal einen kleinen Anteil an Steuern wollen, wie dies mit der Einführung der Kapitalertragsteuer auf Zinsen für alle Einrichtungen geschah, dann bringen die Bischöfe ihr Geldvermögen in das Ausland. Das wäre nicht aufgefallen, hätte nicht die Diözese Linz beim Verfassungsgerichtshof darüber ein Verfahren angestrengt, weil der Gesetzgeber diese Praxis "reparieren" musste (VfSlg. 14515).

Was lernen wir daraus? Nicht einmal einen homöopathischen Beitrag gegenüber dem Staat wollen die Bischöfe leisten, im Gegenteil, mit üblen Konstrukten wird der Staat sogar im Bereich der Umsatzsteuer ausgesackelt.

Die Caritas, die Speerspitze der Barmherzigkeitsbewegung, lässt sich vom Staat jede Leistung vergüten. Wie viel das etwa bei der Flüchtlingsbetreuung ist, wird einem durch die Offenlegung der Abrechnung von Sepp Schellhorn klar, der 32 Flüchtlinge sechs Monate lang verköstigt und betreut hat.

Unsauberes Verhältnis

Das ist ein unsauberes, einseitiges Verhältnis zwischen Kirche, dem Staat und seinen Bürgern. Letztere sollen alles aufgeben, um Jesus folgen zu können, während man selbst sein Vermögen unversteuert hortet und vermehrt.

Wäre es nicht gerechter, wenn der Staat das Konkordat mit dem Heiligen Stuhl aufkündigen und die Hälfte des Kirchenvermögens für die Armutsbekämpfung konfiszieren würde? So kann man die Kirchenvertreter an das Vorbild des heiligen Martin heranführen, der auch nur ein einziges Mal seinen Mantel teilen musste. Für uns Bürger wäre das ein gewisser Trost, auch wenn wir weiterhin jedes Jahr mehr als fünfzig Prozent unserer Einkünfte durch Zwangsteilung abgeben müssen. (Gottfried Schellmann, 11.7.2016)