Wien – Wer in Österreich eine Apotheke eröffnen will, muss strenge demografische Auflagen erfüllen. Es braucht einen nahen Arzt. Im Umkreis von 500 Metern darf kein Konkurrenzbetrieb bestehen, dessen Umsatz beeinträchtigt werden könnte. Und ihm müssen in Städten 5500 potenziell zu versorgende Kunden bleiben. So will es der unter Wettbewerbsrechtlern umstrittene Gebietsschutz.

Der EU ist die Regulierung ein Dorn im Auge. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) nahm sich der Sache bereits einmal an, befand den Schutz als zu starr und erwirkte eine Novelle des österreichischen Apothekergesetzes.

Das war 2014. Anlass gab eine Oberösterreicherin, der zwei Jahre zuvor eine Apotheke in Pinsdorf verwehrt worden war – mit dem Argument des fehlenden Bedarfs. Sie bekam recht, seither kann die Grenze von 5500 Kunden unterschritten werden. Allerdings nur im ländlichen Raum.

Nun interpretiert der EuGH seine Entscheidung breiter: Künftig soll es möglich sein, die 5500er-Grenze nicht nur in abgelegenen Gebieten, sondern österreichweit zu sprengen. Das Gesundheitsministerium muss also erneut nachjustieren, der Branche blüht mehr Wettbewerb. Weitreichende Folgen erwartet die Apothekerkammer auf Anfrage nicht, da die Bedarfsregelung ja bestehen bleibe. Vor allem in Wien sei die Apothekendichte hoch, individuell flexibler ließe sich allerdings bei etwaigen Übersiedlungen agieren. (Verena Kainrath, 8.7.2016)