Wien – Der Nationalrat hat Donnerstagnachmittag gegen die Stimmen der NEOS eine Dienstrechtsnovelle beschlossen. Diese sieht unter anderem vor, dass Exekutivbedienstete bei akuten psychischen Belastungsreaktionen nicht mehr auf Nebengebühren verzichten müssen. Bisher galt dies nur bei physischen Problemen.

Dieser Punkt war ebenso unumstritten wie, dass für Richter eine Teilzeitmöglichkeit nach längerem Krankenstand etabliert wird, sofern keine dienstlichen Interessen entgegenstehen. Nachgeschärft wird auch im Disziplinarrecht. Zeugen haben künftig das Recht, in mündlichen Disziplinarverhandlungen durch Vertrauenspersonen unterstützt zu werden. Diese Regelung galt zuvor nur für Minderjährige.

Erleichterungen gibt es für die Beschäftigung von Behinderten, indem klar gestellt wird, dass Menschen im öffentlichen Dienst arbeiten können, wenn sie die für die vorgesehene Verwendung erforderliche (bisher: vollkommene) Handlungsfähigkeit besitzen. Demnach können in Hinkunft auch Personen, für die ein Sachwalter bestellt ist, aufgenommen werden.

Ferner sieht der Gesetzesentwurf vor, Verwendungsbezeichnungen für Vertragsbedienstete zu schaffen, die den Amtstiteln der Beamten – etwa Hofrat – in gleicher Verwendung entsprechen.

In der Debatte für Ärger sorgten im Wesentlichen nur die NEOS, etwa indem deren Sozialsprecher Gerald Loacker kritisierte, dass Beamten im Gegensatz zu anderen Arbeitnehmern die Mittagspause bezahlt werde. Dies brachte ihm den Vorwurf ein, eine Neiddebatte anzetteln zu wollen. (APA, 7.7.2016)