Der Verkehrsclub Österreich will, dass Kinder bis zehn Jahre unabhängig von der Größe des Rads auf dem Gehsteig fahren dürfen.

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Wien – Im Vorjahr verunglückten in Österreich 2.600 Kinder bei Verkehrsunfällen. Es wurden 2.589 Verletzte und elf Todesopfer registriert. Rund 80 Prozent der Verkehrsunfälle mit Kindern passieren nicht auf dem Schulweg, sondern in der Freizeit. Das zeigen Daten der Statistik Austria, auf die der Verkehrsclub Österreich (VCÖ) am Donnerstag in einer Aussendung hinwies. Der VCÖ fordert seit langem ein kindgerechteres Verkehrssystem.

Alle fünf Stunden ein Verkehrsunfall mit Kind

"Die Ferienzeit ist leider auch Unfallzeit für die Kinder in Österreich", so der VCÖ. So sind im Vorjahr in den Ferienmonaten Juli und August 551 Kinder bei Verkehrsunfällen in Österreich verletzt worden, ein Kind kam ums Leben.

Im Schnitt verunglückt auf Österreichs Straßen alle fünf Stunden ein Kind bei einem Verkehrsunfall. "Die Zahl der bei Verkehrsunfällen verletzten Kinder ist zwar in den vergangenen zehn Jahren um rund ein Viertel gesunken, aber die Opferzahl ist nach wie vor beschämend hoch", so VCÖ-Sprecher Christian Gratzer. Im Zeitraum 2006 bis 2015 wurden 30.856 Kinder bei Verkehrsunfällen verletzt, davon waren 12.550 Beifahrer in einem PKW. 7.774 im Straßenverkehr verletzte Kinder waren als Fußgänger unterwegs, 6.121 als Radfahrer.

"Akzeptabel sind null Tote"

123 Kinder verloren in diesem Zeitraum ihr Leben bei Verkehrsunfällen. 59 von ihnen, und damit fast die Hälfte, verunglückten mitfahrend im Pkw. 39 Kinder wurden als Fußgänger nieder gefahren und tödlich verletzt, zehn Kinder kamen zwischen 2006 und 2015 mit dem Fahrrad bei Verkehrsunfällen ums Leben.

Gefordert: Tempo 30 und Verkehrsberuhigung

"Es gibt nur eine einzige akzeptable Zahl an tödlichen Kinderunfällen – und die ist null", so Gratzer. Um dieses Ziel zu erreichen, benötige man verstärkte Maßnahmen für ein kindgerechtes Verkehrssystem. Im Ortsgebiet erhöhe Verkehrsberuhigung die Verkehrssicherheit für Kinder. Im Umfeld von Kinderspielplätzen, Freizeitanlagen, Kindergärten und Schulen sollte maximal Tempo 30 gelten. Diese Orte sollten gut und sicher zu Fuß oder mit dem Rad erreichbar sein.

Halteverbot vor Schutzwegen

Verbesserungen seien auch bei Straßenübergängen und Kreuzungen notwendig. Derzeit gilt fünf Meter vor Schutzwegen ein Halte- und Parkverbot. Parkende Autos oder Lieferwagen verstellen dadurch immer wieder die Sicht auf Kinder, welche Straßen überqueren wollen. Der VCÖ tritt dafür ein, das Halte- und Parkverbot vor Schutzwegen zumindest auf zehn Meter auszuweiten.

Kinder mit Rad und Roller auf den Gehsteig?

Auch in einem weiteren Punkt wünscht sich der VCÖ eine Modernisierung der Straßenverkehrsordnung: Kinder bis zum zehnten Lebensjahr sollten unabhängig von der Größe des Fahrrads am Gehsteig fahren dürfen. In Deutschland und der Schweiz ist das bereits erlaubt. In Österreich dürfen Kinder dann auf dem Gehsteig fahren, wenn ihr Rad als Spielgerät gilt und einen Reifendurchmesser von maximal zwölf Zoll hat. Auch die Regelung für Tretroller müsse der Realität angepasst werden: Wie in Deutschland sollte Kindern das Fahren mit Tretrollern am Gehsteig ohne Begleitperson erlaubt sein. (APA, red, 7.7.2016)