Die Kritiker des geplanten Freihandelsabkommens der EU mit Kanada dürfen sich freuen. Die Kommission hat im Streit um Bürgermitsprache und Einbindung der nationalen Parlamente eingelenkt. Jean-Claude Juncker lässt Ceta rechtlich nun doch als ein Abkommen gestalten, das nationale Kompetenz einräumt, auch wenn seine Chefjuristen das ganz anders sehen.

Er kommt dabei vor allem Österreich und Deutschland entgegen, wo EU- und Globalisierungskritiker den Regierungen besonders zusetzen – ein politisches Zugeständnis.

So weit, so gut. Dieser Schritt ist durchaus weise. Im derzeitigen Chaos der europäischen Politik nach dem Brexit ist jede Beruhigung der Lage günstig. Und man kann auch in Wien wieder sachlicher über Ceta reden.

Aber: Die Ceta-Kritiker sollten sich nicht zu früh freuen. Juncker ist nicht eingeknickt. Wenn überhaupt, dann war das ein kontrollierter trickreicher "Umfaller" des fußballbegeisterten Luxemburgers. Denn die Kommission bekäme bei Umsetzung ihres Vorschlags auf jeden Fall, was sie will.

Das EU-Kanada-Abkommen soll rasch in Kraft treten. Und es würde (provisorisch) weiter gelten, auch wenn etwa der Nationalrat in Österreich bei der Ratifizierung später gegen Ceta stimmen sollte. Spätestens dann kämen die EU-Höchstrichter zum Zug, um zu entscheiden, was EU-rechtens ist, wie der EU-Vertrag bei Ceta auszulegen ist. Höchstrichter mögen keine politischen Tricks. (Thomas Mayer, 5.7.2016)