Berlin/Paris/Stockholm – Eine derartige Anfechtung, wie sie in Österreich jetzt stattgefunden hat, kann es bei einer Bundespräsidentenwahl in Deutschland nicht geben. Denn in der Bundesrepublik wird das Staatsoberhaupt nicht direkt vom Volk gewählt, sondern von der Bundesversammlung. Die Vertreter dieses Gremiums (aus dem Bundestag und den Ländern) können ihr Votum nicht per Briefwahl abgeben, sondern müssen schon persönlich zur Wahl im Berliner Reichstag erscheinen.

Briefwahlen sind aber bei der Bundestagswahl, bei Landtags-, EU- und Kommunalwahlen möglich. Ähnlich wie in Österreich muss man bis zu einem bestimmten Stichtag im Wählerverzeichnis eingetragen sein, beantragt dann seine Wahlkarte und erhält diese mit der Post zugeschickt.

Einheitlicher Wahlschluss in Deutschland

Wahlschluss ist an allen Wahltagen einheitlich um 18 Uhr. Bis dahin müssen die Wahlkarten auch im Wahllokal eingelangt sein. Dort sind sie dann bei der Auszählung nicht erst nach jenen Wahlscheinen dran, die persönlich von den Wählern in die Urne geworfen worden sind, sondern gleichzeitig mit diesen. Die deutsche Bundeswahlordnung sieht vor, dass auch die Wahlkarten in eine – eigene – Urne kommen.

Nach 18 Uhr wird ausgezählt, es gibt dafür gleich zwei Wahlvorstände. Der eine "überwacht" die Auszählung der persönlich abgegebenen Stimmen, der andere die Sortierung der per Briefwahl eingegangenen Unterlagen.

Übrigens: Jeder Interessierte kann sich am Wahlsonntag nach 18 Uhr ins Wahllokal begeben und dort zusehen, wie die Stimmen ausgezählt werden. Für jene, die lieber vor dem Fernseher sitzen, um Wahlsendungen zu schauen, gilt: Die Prognosen, die sie um 18 Uhr sehen, basieren nicht auf Daten des Bundeswahlleiters. Der nämlich gibt vorab keine Zahlen heraus. Die Exit-Polls und später die Hochrechnungen werden für ARD und ZDF von Meinungsforschungsinstituten durchgeführt, erst das Endergebnis kommt vom Wahlleiter.

Durchsickern in Paris

In Frankreich schließen die Wahllokale oft um 18 Uhr mit Ausnahme der großen Städte, wo sie um 20 Uhr schließen. Vor Wahlschluss unter Sperrfrist Ergebnisse an Medien und/oder Hochrechner zu übermitteln ist an sich verboten. Allerdings zirkulieren die Resultate meist schon vorher, Journalisten erhalten über Umwege schon gegen 19 Uhr Resultate. Um Punkt 20 Uhr werden sie von den französischen Medien vermeldet, und zwar meist schon recht präzis und auf die Stelle hinter dem Komma genau. Allein schon, um sie grafisch dazustellen, müssen die TV-Stationen die Zahlen vor 20 Uhr, das heißt zumindest einige Minuten vor Schließung der letzten Wahllokale, erhalten.

Im sogenannten Festland-Frankreich, außerhalb der französischen Überseegebiete, gibt es an sich keine Briefwahl. In den Überseegebieten muss man sich bei den Behörden einschreiben, um zur Briefwahl zugelassen zu werden. Diese Stimmen, viel weniger zahlreich als in Österreich, spielten noch bei keiner Wahlauszählung eine Rolle. Die Briefwahlstimmen werden in Frankreich am Wahltag ausgezählt.

Viel Briefwahl in Schweden

In Schweden schließen die Wahllokale einheitlich erst um 20 Uhr. Vorab werden keine Ergebnisse übermittelt, auch nicht mit einer Sperrfrist. Die spät eingegangenen Briefwahlstimmen werden am Mittwoch nach der Wahl ausgezählt. Bei der letzten Wahl zum Reichstag am Sonntag, dem 14. September 2014, gaben sehr viele Wählerinnen und Wähler ihre Stimme schon vor dem eigentlichen Wahltag ab. Daher hieß es dann am Wahltag selbst, mit den endgültigen Ergebnissen könne eventuell erst am darauffolgenden Mittwoch gerechnet werden. (bau, brä, ren, 5.7.2016)