Salzburg – Der Salzburger Stadtsenat hat am Montag im zweiten Anlauf einen Amtsbericht abgesegnet, der die Stadt zur Übernahme der Anwaltskosten für Politiker verpflichtet, wenn diese durch ihre dienstliche Arbeit in einem straf- oder zivilrechtlichen Verfahren als Beschuldigte geführt werden. Die Unterlage wurde mit Stimmen von SPÖ, ÖVP und Bürgerliste beschlossen, FPÖ und Neos stimmten dagegen.

Die Regelung gilt rückwirkend auch für bisher durchgeführte Verfahren und stärkt damit Bürgermeister Heinz Schaden (SPÖ) den Rücken. Gegen den Stadtchef läuft nach einer anonymen Anzeige ein Ermittlungsverfahren der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA). Hintergrund ist die Übernahme der Anwaltskosten des Stadtchefs durch die Stadt im Vorverfahren um den Swap-Deal zwischen Stadt und Land Salzburg im Jahr 2007. Der Vorwurf lautet auf Untreue. Die WKStA ging zuletzt von einem Schaden von rund 500.000 Euro aus.

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Gegenüber der ersten Fassung wurde der Amtsbericht nun um zwei Punkte ergänzt. Verfahrenskosten werden in Zukunft gesondert in der Stadtbuchhaltung ausgewiesen. Die bisher im Swap-Verfahren angefallenen Kosten waren etwa in der Wirtschaftsförderung untergebracht. Und: Der Stadtsenat wird halbjährlich in nicht öffentlichen Sitzungen über den Verfahrensstand gegen politische Amtsträger und Funktionäre, die angefallenen Kosten und die beauftragten Anwälte informiert.

Den Neos ging das heute zu wenig weit: Sie forderten unter anderem einen zusätzlichen Passus, dass die Kostenübernahme nur dann gelten könne, wenn der Stadt kein finanzieller Schaden entstanden sei. Die FPÖ sprach sich gegen den Amtsbericht aus, weil dieser die für Schaden bisher angefallenen Anwaltskosten nachträglich legitimiere.

"Geheimniskrämerei ohne Gleichen"

Es habe in der Vergangenheit vom Bürgermeister keine Akteneinsicht oder Informationen über die Höhe der Kosten gegeben. Selbst Bürgerlisten-Klubobmann Helmut Hüttinger, der dem Amtsbericht heute zustimmte, sprach gegenüber der APA von einer "Geheimniskrämerei ohne Gleichen".

Stadtchef Schaden selbst stützt sich auf zwei Gutachten, die eine Übernahme der Anwalts- und Verfahrenskosten durch die Stadt als zulässig sehen. Das hat die Stadt auch offen kommuniziert, einen formellen Beschluss dazu gab es freilich bis jetzt nicht. Übrigens: Über allfällige Rückforderungsansprüche entscheidet die Stadt Salzburg erst nach dem rechtskräftigen Abschluss eines aus einem Ermittlungsverfahren allenfalls resultierenden Prozesses. (APA, 4.7.2016)