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Wien – Worauf ist bei Vertragsabschluss zu achten? Müssen Preisänderungen hingenommen werden? Welche Möglichkeiten hat man, um Probleme vor Ort zu lösen und was kann man machen, wenn es bei der Reklamation und der Durchsetzung der Ansprüche Schwierigkeiten gibt?

Fragen wie diese stellen sich gerade in der Urlaubszeit für viele Konsumentinnen und Konsumenten. Die Experten des Sozialministeriums haben die wichtigsten praktischen und rechtlichen Informationen online und in einer neu aufgelegten Broschüre gesammelt.

Der erste wichtige Schritt: Die Reisebuchung

Pauschalreiseverträge können im Internet oder im Reisebüro geschlossen werden. Wichtig ist immer, dass die Buchungsbestätigung genau durchgesehen und dass kontrolliert wird, ob auch alle Sonderwünsche, etwa ein Zimmer mit Meerblick oder eine barrierefreie Dusche, aufgenommen worden sind. Allfällige Fehler sollten umgehend geklärt werden.

Manchmal kann es auf dem Weg zum Urlaub Stolpersteine geben. So kann es vorkommen, dass ein Reiseveranstalter in Konkurs geht. Bitter wäre es, wenn für den Urlaub auf die Seite gelegtes und lange im Voraus bezahltes Geld dann verloren geht. Noch schlimmer, wenn dadurch überraschend Probleme am Urlaubsort entstehen: Wenn zum Beispiel das Hotel vor Ort vom Reiseveranstalter nicht bezahlt wurde.

Reiseantritt und Storno

Es ist also wichtig, dass sich Reisende vor einem Vertragsabschluss vergewissern, ob der Reiseveranstalter über eine Insolvenzabsicherung verfügt, was für Pauschalreisen EU-weit vorgeschrieben ist, rät das Sozialministerium. In Österreich dürfen Reisbüros von den Reisenden bis kurz vor der Abreise nicht mehr als 20 Prozent des Reisepreises als Anzahlung annehmen, damit das Absicherungssystem funktioniert.

Sollten vor dem Antritt der Reise am Urlaubsort unerwartete Ereignisse wie zum Beispiel eine Naturkatastrophe oder politische Unruhen auftreten, haben Reisende unter bestimmten Umständen das Recht, die Reise kostenlos zu stornieren. Da die Beurteilung der Lage der Konsumenten im Einzelfall sehr komplex ist, wurde beim Verein für Konsumenteninformation VKI mit Unterstützung des Sozialministeriums eine eigene Service-Hotline "Gefahr am Urlaubsort" eingerichtet, an die sich Reisende für eine kostenlose Beratung wenden können. Die Telefonnummer lautet: 01-588 77 63

Mängel melden und dokumentieren

Mängel während der Reise, etwa schmutzige Zimmer oder eine falsche Zimmerkategorie, sollen umgehend dem Vertreter des Reiseveranstalters vor Ort gemeldet und um eine Verbesserung ersucht werden. Gelingt es nicht die Mängel zu beheben, kann eine Preisminderung verlangt werden. Um den Urlaub genießen zu können und sich nicht während des Urlaubs mit dem Reiseveranstalter streiten zu müssen, genügt es, wenn die Mängel gemeldet und anhand von Fotos dokumentiert werden. So kann nach Ende der Reise versucht werden, die Angelegenheit mit dem Reiseveranstalter zu klären.

Es kann zweckmäßig sein, sich allenfalls Unterstützung von einer Konsumentenberatungsstelle zu holen. Wenn die Lösung mit dem Reiseveranstalter nicht gelingt, können sich Konsumenten auch an die staatlich anerkannte Verbraucherschlichtung wenden, um eine Einigung zu erzielen. (red, 4.7.2016)