Das Ausmaß an Schlampereien und der laxe Umgang mit dem Gesetz waren zu groß, das konnten die Höchstrichter nicht ignorieren. Auch wenn – nicht zuletzt dank des transparenten Verfahrens mit öffentlichen Zeugenanhörungen – kein Wahlbetrug nachgewiesen worden ist, so war die Aufhebung der Stichwahl zwingend. Zumindest aus juristischer Sicht, denn laut bisheriger Rechtsprechung hat allein die Möglichkeit der Manipulation einen Aufhebungsgrund dargestellt. Zwar hätten die Höchstrichter mit Blick auf die Konsequenzen weniger streng entscheiden können, aber dann hätten weiterhin Zweifel an der Rechtmäßigkeit dieser Wahl bestanden.

Das Verfassungsgericht hat nicht nur eine historische Entscheidung gefällt, sondern auch ein Exempel statuiert: gegen die österreichische Haben-wir-immer-so-gemacht-Mentalität, gegen Schlendrian und Wurstigkeit. Gesetze sind rigoros einzuhalten, darauf hat das Höchstgericht zu Recht gepocht. Österreich hat sich über die Landesgrenzen hinaus blamiert, und die logische Konsequenz ist, dass verstärkt internationale Wahlbeobachter zum Einsatz kommen.

Die Missstände, die zutage kamen, zeigen ein Versagen zuständiger Behörden in einem Kernbereich der Demokratie: Das reicht von den Gemeinden über die Bezirksverwaltungsbehörden bis hinauf zur Bundeswahlbehörde und dem Innenministerium. In 14 von 20 untersuchten Wahlbezirken ist gegen den Grundsatz der geheimen Wahl verstoßen worden. Dass Wahlbeisitzer der FPÖ etwas beurkunden, was sie nachher beanstanden, lässt tief blicken. Man hat also gegen etwas geklagt, das man selbst mitverursacht hat.

Vorgeführt wurde, dass nicht nur beim vergangenen Urnengang geschlampt worden ist, sondern dieser laxe Umgang mit klaren Vorgaben seit Jahren gängige Praxis ist. Aber bisher galt: Wo kein Kläger, da kein Richter.

Das Vertrauen in den Staat und seine Behörden ist in seinen Grundfesten erschüttert worden. Verantwortlich will niemand sein. In anderen Ländern gäbe es Rücktritte – nicht so in Österreich. Da verkündet zwar der Innenminister einige Änderungen, Konsequenzen will er nicht ziehen. Selbstverständlich müsste eigentlich auch sein, dass Norbert Hofer während des Präsidentschaftswahlkampfes sein Amt als Dritter Nationalratspräsident ruhen lässt und auch nicht interimistisch als Bundespräsident agiert.

Verfassungsgerichtshofpräsident Gerhart Holzinger hat betont, die Entscheidung mache niemanden zum Verlierer und niemanden zum Gewinner. Dennoch triumphiert die FPÖ, Heinz-Christian Strache hält den Vorwurf der Manipulation aufrecht, auch wenn das Gericht "ausdrücklich" festhält, "dass keiner der einvernommenen Zeugen Anhaltspunkte für tatsächliche Manipulationen wahrgenommen hat".

Die Entscheidung der Richter ist ein Auftrag zur Reform. Die Wahlgesetze sollten so ausgestattet sein, dass Manipulationen ausgeschlossen sind. Ein einheitlicher Wahlschluss und Modalitäten, die Beisitzer nicht dazu zwingen, einen Arbeitstag für die weitere Auszählung zu opfern, sind notwendig. Auch die Briefwahl sollte beibehalten, aber Missbrauchsmöglichkeiten weiter eingeschränkt werden.

Die Richter haben transparent agiert und ihre Unabhängigkeit bewiesen. Das Verfassungsgericht hat sich als funktionierende Institution in einer schlampigen Republik erwiesen. (Alexandra Föderl-Schmid, 1.7.2016)