Auch die Hausreinigung zählt zu den Betriebskosten.

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Der 30. Juni ist ein wichtiger Tag für viele Mieter: Spätestens dann ist jedes Jahr die Betriebskostenabrechnung für das Vorjahr fällig. Diese muss per Gesetz im Haus aufgehängt werden, meist wird sie den einzelnen Haushalten auch mit der Post zugestellt.

Es ist der Moment der Wahrheit: Die einen bekommen – dem milden Winter sei Dank – Geld zurück. Die anderen müssen eine saftige Nachzahlung leisten – vielleicht sogar, obwohl sie gerade erst eingezogen sind.

Positive oder negative Überraschung

Haben Sie das Kuvert heuer schon geöffnet – und eine positive oder negative Überraschung erlebt? Haben Sie vielleicht sogar Zweifel an der Richtigkeit der Abrechnung, weil plötzlich undurchsichtige Spesen und Bearbeitungsgebühren darin auftauchen? Und haben Sie sich wegen der Abrechnung schon einmal mit Ihrer Hausverwaltung angelegt – oder haben Sie das heuer vor? (zof, 1.7.2016)