Brüssel – Die Zulassung für das Herbizid Glyphosat ist am Mittwoch von der EU-Kommission einen Tag vor ihrem Ablauf mit Monatsende um maximal 18 Monate verlängert worden. Zuvor hatten sich die EU-Staaten mehrmals nicht auf eine gemeinsame Position einigen können, zu der sie vom zuständigen Kommissar Vytenis Andriukaitis Anfang des Monats aufgerufen wurden. Österreich berät nun über mögliche Einschränkungen.

Die für eine Verlängerung notwendige Mehrheit kam sowohl im zuständigen EU-Fachausschuss als auch im Berufungsausschuss nicht zustande. Da es aber auch für die Ablehnung des Kommissionsvorschlags keine Mehrheit gab, konnte die EU-Behörde letztlich allein entscheiden.

Ursprünglich wollte die EU-Kommission die Zulassung von Glyphosat um 15 Jahre verlängern. Nach Protesten aus einigen Mitgliedstaaten und dem Europaparlament hatte sie jedoch die Zeit nach und nach verkürzt – zunächst auf neun Jahre und nun auf eineinhalb Jahre.

Stichtag 31. Dezember 2017

Die Genehmigung des Wirkstoffs wurde bis zu einer europaweit harmonisierten Gefahreneinstufung durch die EU-Chemikalienagentur Echa ausgesprochen. Für derzeit in Österreich zugelassene Glyphosat-haltige Pflanzenschutzmittel bedeutet dies, dass die Zulassungen bis zur Echa-Entscheidung über die Einstufung und Kennzeichnung des Wirkstoffes unverändert bleiben, schrieb die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES). Die Verlängerung gilt bis sechs Monate nach Fertigstellung dieser Risikobeurteilung bzw. bis spätestens 31. Dezember 2017.

Die AGES-Risikobewerter sehen den Wirkstoff als sicher für Menschen an und somit den Anwender- und Konsumentenschutz in den wesentlichen Punkten gewährleistet. Allerdings müssten mögliche Umwelt-Auswirkungen minimiert werden. Auf Basis der derzeitigen rechtlichen Möglichkeiten besteht laut AGES kein nationaler Handlungsspielraum für etwaige Maßnahmen in den Mitgliedstaaten.

Erntegut darf nicht behandelt werden

In Österreich gibt es ein Verbot, das Erntegut zu behandeln (Sikkation). Die AGES-Risikobewerter und das Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES) als nationale Zulassungsbehörde wollen mit den Rechtsexperten der nationalen Bundes- und Landesbehörden sowie mit betroffenen Interessengruppen Kontakt aufnehmen, um sie über die EU-Kommissionsentscheidung zu informieren. Auf Grundlage dessen sollen mögliche weitere Schritte und etwaige nationale Maßnahmen bzw. mögliche Einschränkungen bei landwirtschaftlichen Anwendungen sowie im nicht-landwirtschaftlichen Bereich diskutiert werden.

Die Umweltschutzorganisation Greenpeace zeigt sich in einer Aussendung enttäuscht von der am Dienstagabend verkündeten Entscheidung der Europäischen Kommission bezüglich Glyphosat und forderten für Österreich einen Ausstiegsplan bis Ende 2017. Für Global 2000 geschah die Entscheidung der Kommission, die Echa-Bewertung abzuwarten, "möglicherweise auch aus Angst vor gerichtlichen Klagen durch die Industrie". Man hoffe und vertraue aber darauf, dass die Echa so wie auch zuvor die IARC die "Krebsgefahr von Glyphosat rein nach wissenschaftlichen Kriterien auf Basis der regulatorischen und der öffentlich publizierten Krebsstudien bewertet".

Die europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (Efsa) hält den Stoff für wahrscheinlich nicht krebserregend bei Menschen. Ähnlich sieht das ein Ableger der Weltgesundheitsorganisation WHO, das Joint FAO/WHO Meeting On Pesticide Residues (JMPR). Die Internationale Krebsforschungsagentur (IARC) der WHO stuft die Substanz hingegen als wahrscheinlich krebserregend ein. Allerdings bewertet die Behörde die Beweislage dafür, dass Glyphosat Krebs auslösen könnte – und nicht das Risiko, tatsächlich an Krebs zu erkranken. (APA/AFP, 28.6.2016)