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Wien – Je mehr Wahlkarten ausgegeben werden, desto zeitaufwendiger ist das Auszählen der Wählerstimmen – dieses Problem brachten viele Zeugen im Anfechtungsverfahren zur Bundespräsidentenwahl vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) zur Sprache.

Tatsächlich steigt der Aufwand der Wahlbehörden, wenn sich mehr Menschen für eine Briefwahl entscheiden. Die Wahlkarten müssen eingeschrieben versandt werden und langen laufend bei den Bezirksämtern ein, wo sie verstaut werden müssen.

Schlitzen, werfen, mischen

Der größte Aufwand entsteht beim Auszählen selbst. Während beim Wählen ohne Wahlkarten nur das Kuvert geöffnet und die Stimme ausgezählt werden muss, ist beim Briefwählen erst ein mehrstufiger Vorgang zu absolvieren, bevor der Beisitzer den Stimmzettel in der Hand hält: Außenkuverts prüfen und nichtige Hüllen – etwa jene, bei denen die Unterschrift fehlt – ausscheiden und dokumentieren, Außenkuvert schlitzen und Kuvert herausholen, falschfarbige Kuverts aussortieren, gültige Kuverts in eine Urne werfen und gründlich mischen, Stimmkuverts aufschneiden.

Für jede Wahlkarte sind "vorsichtig geschätzt mindestens 30 Sekunden" zu veranschlagen, heißt es in einer Landeswahlbehörde. Für 17.000 Wahlkarten, so viel zählte man im angefochtenen Bezirk Graz-Umgebung, hätten die Beisitzer also 142 Stunden gebraucht.

Schulungen kosten

Das ist auch ein finanzielles Problem: Pro Wahlberechtigten erhalten die Länder 85 Cent. "Damit ist der gesamte Aufwand nicht abgedeckt", sagt Manfred Kindermann, Leiter der steirischen Landeswahlbehörde, der allein die Kosten pro Wahlkarte mit acht Euro beziffert. Die Hofburgwahl sei eine Bundeswahl, "also hat der Bund dafür aufzukommen". Die Kritik an mangelndem Rechtswissen bei den Beisitzern sei auch vor diesem Hintergrund zu beurteilen. "Der Bund will alle schulen, aber zahlen müssen wir es selbst", so Kindermann.

Sollte der VfGH die Hofburgwahl bestätigen, wird Alexander Van der Bellen am 8. Juli gegen elf Uhr von der Bundesversammlung im Hohen Haus angelobt werden. Geben die Verfassungsrichter der Anfechtung statt oder brauchen sie etwas länger für ihre Entscheidung, dann findet am 8. Juli keine Angelobung statt – die Geschäfte des Bundespräsidenten werden dann vom Nationalratspräsidium, dem auch der bei der Hofburgwahl unterlegene FP-Kandidat Norbert Hofer angehört, übernommen.

Hat die Anfechtung Erfolg, sind mehrere Szenarien möglich: Neben einer Wiederholung der Stichwahl kann beispielsweise auch nur die Briefwahl wiederholt werden. Möglich ist aber auch eine Neuauszählung der Briefwahlstimmen, ohne dass noch einmal gewählt wird. (Maria Sterkl, 29.6.2016)