Wien – Der Presserat hat die "Kronen Zeitung" erneut für Berichterstattung über Flüchtlinge gerügt. Dabei ging es in dem entsprechenden Artikel überhaupt nicht um Asylwerber. Es werde aber in der Einleitung suggeriert, dass Flüchtlinge bevorzugt behandelt würden. Die "Krone" wolle offenbar "Vorurteile" bei den Lesern wecken, schrieb der Presserat in einer Aussendung.

In dem Artikel wurde berichtet, dass eine an Multipler Sklerose erkrankte Frau ein Medikament von der Wiener Gebietskrankenkasse nicht bezahlt bekomme. Ein Sachverständiger habe empfohlen, gegen Erschöpfungsattacken Red Bull zu trinken und Antidepressiva zu nehmen. Eingeleitet wurde diese Geschichte aber mit dem Satz "Während Flüchtlinge jede medizinische Hilfe bekommen (soll ihnen natürlich nicht abgesprochen werden; Anm. der Redaktion), muss eine alleinerziehende und schwer erkrankte Mutter aus Wien verzweifelt um eine notwendige Arznei betteln."

Presserat "erstaunt"

Der Senat des Presserats zeigte sich "erstaunt", dass in diesem Artikel "zu den Flüchtlingen Bezug genommen" wurde. "Der Vorspann des Artikels suggeriert, dass Flüchtlinge besser mit Medikamenten versorgt werden als die österreichische Bevölkerung", so der Senat weiter. "Auf diese angebliche Bevorzugung bzw. Ungleichbehandlung wird in dem Artikel selbst nicht weiter eingegangen. Es gibt auch keine Anhaltspunkte dafür, dass Flüchtlinge das Medikament, das die erkrankte Frau benötigt, bekommen hätten."

"Diskriminierung und Pauschalverunglimpfung"

Die Anmerkung der Redaktion, dass den Flüchtlingen die medizinische Hilfe nicht abgesprochen werden solle, reicht da nicht aus, "den unterschwelligen Vorwurf der Bevorzugung der Flüchtlinge zu beseitigen": "Anscheinend sollten hier gezielt Vorurteile und Ressentiments bei manchen Leserinnen und Lesern geweckt werden." Der Presserat ortete deshalb einen Verstoß gegen Punkt zwei im Ehrenkodex der österreichischen Presse, wonach Nachrichten korrekt wiedergegeben werden müssen, sowie als "Diskriminierung und Pauschalverunglimpfung" gegen Punkt sieben. (APA, 28.6.2016)