Wien – Der Rechnungshof (RH) übt in einem am Freitag veröffentlichten Bericht Kritik am Einfluss der Länder auf Schulbehörden des Bundes. So würden dort ohne gesetzliche Grundlage Landesbedienstete eingesetzt oder "rechtlich problematische Zuwendungen" an Bundesbedienstete bezahlt.

Schulbehörden des Bundes sind (trotz ihres Namens) die Landesschulräte bzw. der Stadtschulrat für Wien. Sie sind für die Verwaltung der AHS und BMHS bzw. der dort tätigen Lehrer sowie die Schulaufsicht (für alle Schulen) zuständig. Außerdem üben sie in Wien, NÖ, OÖ, Burgenland und Steiermark die ihnen von diesen Ländern übertragene Diensthoheit über die Landeslehrer aus. Trotz der Einrichtung als nachgeordnete Dienststelle des Bildungsministeriums fungiert laut Gesetz der jeweilige Landeshauptmann als Präsident des Landesschulrats.

Landeshauptleute regieren hinein

Damit aber nicht genug: "Der Einfluss der Länder auf die Schulbehörden des Bundes manifestierte sich etwa in der Beschäftigung von Landesbediensteten und in der Gewährung von Zuwendungen aus Landesmitteln an Bedienstete der Landesschulräte", hält der RH fest. Insgesamt geht es um 65 Landesbedienstete, für deren Beschäftigung die Rechtsgrundlage fehlt, sowie um "rechtlich bedenkliche" Gewährung von monatlichen Zuwendungen von rund fünf Millionen Euro durch die Länder in den Jahren 2010 bis 2014.

Länderbedienstete in der Verwaltung der Landesschulräte gibt es in allen Bundesländern außer Vorarlberg. Die meisten davon sind in der Steiermark zu finden (21). In vier Bundesländern war sogar die Funktion des Landesschulratsdirektors mit einem Landesbediensteten besetzt. Dazu kommen noch österreichweit 34 Landeslehrer, die als Schulaufsichtsbedienstete in den Landesschulräten arbeiten. Der RH empfahl dem Bildungsministerium daher, in den Landesschulräten nur mehr Bundespersonal einzusetzen.

Länder gewähren Zuwendungen

Darüber hinaus gewährten die Länder den Bundesbediensteten in den Landesschulräten finanzielle Zuwendungen. Das geht von einer "Erschwerniszulage" für die Büroleitung und eine Sekretariatskraft des amtsführenden Landesschulratspräsidenten im Burgenland über eine (mittlerweile ausgesetzte) "Repräsentationsabgeltung" für Schulaufsichtsbeamte und den Landesschulratsdirektor in Oberösterreich bis zu einer "Präsidialzulage" für eine Sekretariatskraft des amtsführenden Präsidenten und Vizepräsidenten in Salzburg.

Als Begründung für die Auszahlung wurde das Anstreben einer besoldungsrechtlichen Gleichstellung mit Landesbediensteten, die Abgeltung von Leistungen für das Land bzw. (bei Schulaufsichtsbeamten) die Wahrnehmung von Länderinteressen angeführt. Der RH sieht dies kritisch: Sollten die Bundesbediensteten tatsächlich erwerbsmäßig für das Land tätig werden, wäre dies "im Rahmen einer zu meldenden Nebenbeschäftigung zu erledigen". (APA, 24.6.2016)