Wien – Ein Urteil des Oberlandesgerichts Wien könnte die Regelung für religiöse Feiertage auf den Kopf stellen. Ein Mann hatte geklagt, weil er am Karfreitag im Gegensatz zu Angehörigen von Religionsgemeinschaften arbeiten muss, berichteten die "Salzburger Nachrichten" vom Mittwoch. Das OLG sieht darin einen Verstoß gegen die EU-Gleichbehandlungsrichtlinie, nun entscheidet der Oberste Gerichtshof.

Der Karfreitag ist in Österreich ein gesetzlicher Feiertag für Angehörige der evangelischen Kirchen AB und HB, der Altkatholischen Kirche und der Evangelisch-methodistischen Kirche. Konfessionslose und Angehörige anderer Religionsgemeinschaften müssen an diesem Tag arbeiten. Ein Mann ohne Bekenntnis hatte im vergangenen Jahr geklagt, das Erstgericht wies die Klage ab. Das OLG verwies nun auf jene Richtlinie, wonach keine Person wegen der Religion oder Weltanschauung in einer vergleichbaren Situation eine weniger günstige Behandlung erfahren darf.

Das OLG Wien bestätigte das Urteil und verwies darauf, dass dieses nicht rechtskräftig sei. Das Verfahren ist nun beim Obersten Gerichtshof anhängig. (APA, 21.6.2016)