Schelling greift für die Heta-Lösung in die Tasche.

Foto: APA/Georg Hochmuth

Wien – Der Steuerzahler dürfte nun doch wieder für die frühere Hypo Alpe Adria zur Kasse gebeten werden. Entgegen den Ansagen von Finanzminister Hans Jörg Schelling, keine öffentlichen Mittel mehr für die Nachfolgeeinheit Heta lockerzumachen, soll es nun zu einem Zuschuss von 1,5 Milliarden Euro kommen. Empfänger ist die Abbaugesellschaft des Bundes (Abbag), die eine Schwestergesellschaft der Heta ist und bei der Durchführung des Anleihenrückkaufangebots an die Gläubiger eine tragende Rolle spielt.

Konkret wurden kürzlich mehrere Gesetzesänderungen ans Parlament geschickt, die wegen des Vergleichsangebots an die Investoren notwendig wurden. Darin ist auch ein Gesellschafterzuschuss – also der Einsatz öffentlicher Mittel – in genannter Höhe vorgesehen. Der Grund: Zum Vergleich über die Heta-Anleihen im Volumen von elf Milliarden trägt Kärnten nur 1,2 Milliarden Euro bei, der Rest wird von der Abbag vorgeschossen.

Lücke aus Verwertung

Ein Teil davon soll über die Abwicklung der Heta wieder hereingespielt werden, indem beispielsweise Immobilien und Kreditforderungen verwertet werden. Die Abbag erhält für die Vorleistung wiederum einen Kredit von der Bundesfinanzierungsagentur. Diese darf aber nur Darlehen vergeben, wenn diese sicher rückführbar sind.

Das ist angesichts der derzeitigen Kapitalisierung der Abbag nicht der Fall, meinen mit der Angelegenheit vertraute Personen aus dem Umfeld der Gesellschaft. Daher erhält sie nun den Zuschuss über 1,5 Milliarden Euro. So groß ist die Lücke zwischen den erwarteten Heta-Verwertungen zuzüglich Kärntner Beitrag und jetzigem Obolus. Die Vorgangsweise macht überdies eine Änderung des Finanzmarktstabilitätsgesetzes notwendig. Der Rahmen für Bankenhilfen wird wegen der Abbag-Geldspritze von 22 auf 23,5 Milliarden Euro erhöht.

Kärntner Haftung

Doch damit nicht genug. Neben der Cash-Überweisung übernimmt Schelling auch die Haftung für den Kärntner Zahlungsausgleichsfonds KAF, der letztendlich den Anleihenrückkauf durchführt. Elf Milliarden Euro stark ist das Fangnetz für den Fall, dass der Fonds seine Schulden im Zusammenhang der Abfindung der Gläubiger nicht bedienen kann. De facto sind die Kärntner Haftungen damit auf den Bund übergegangen. Damit muss auch das Bundeshaftungsobergrenzengesetz geändert werden. Neues Limit: 197 Milliarden Euro. (as, 20.6.2016)