München – Die Vorgeschichte: Nach dem Fund von gesundheitsgefährdenden Bakterien musste die bayerische Fleischwarenfirma Sieber eine Rückrufaktion für ihre gesamte Ware starten. Das war Ende Mai 2016. Es folgte ein behördlich angeordneter Produktionsstopp durch das Landratsamt Bad Tölz. Wegen der Verluste durch das Verkaufsverbot stellte die Großmetzgerei schließlich einen Insolvenzantrag.

Das Verwaltungsgericht München lehnte nun am Donnerstag einen Eilantrag des insolventen Unternehmens gegen ein Betriebs- und Vertriebsverbot ab. Zu Begründung teilte das Gericht mit, dass der Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit der Verbraucher Vorrang vor den betrieblichen Interessen der Firma habe. Es sei zu befürchten, dass erneut mit Listerien belastete Sieber-Wurst in Supermarktregalen verkauft wird. Gegen die Entscheidung kann Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) eingelegt werden.

Staatsanwaltschaft schaltet sich ein

Am Mittwoch waren von der Staatsanwaltschaft Unterlagen am Sieber-Standort im oberbayerischen Geretsried und im Privathaus von Firmeninhaber Dietmar Schach sowie in drei Labors beschlagnahmt worden. Die Justiz ermittelt gegen den Firmenchef wegen Verstößen gegen Lebensmittelgesetze.

Nach umfangreichen Untersuchungen sehen das Robert Koch-Institut und das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) einen Zusammenhang zwischen einem Schweinefleisch-Produkt von Sieber und einem Ausbruch von Listerioseerkrankungen im Jahr 2012 hauptsächlich in Süddeutschland. Acht Menschen starben an den Folgen der Infektion. In Österreich waren einzelne Produkte in Merkur-Märkten erhältlich. (APA, dpa, red, 16.6.2016)