Wirtschaftskammer und Verwerter haben sich nun auch rückwirkend geeinigt.

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Jahrelange Streitigkeiten beim Thema Festplattenabgabe könnten sich durch eine neue Einigung zwischen den Konfliktparteien einem Ende zuneigen. So ist die umstrittene Abgabe zwar seit vergangenem Oktober gesetzlich fixiert, für die Zeit davor gab es aber Interpretationsspielraum. So waren die Verwertungsgesellschaften davon überzeugt, dass auch die Vorgängerregelung der Gesetzesnovelle für Rechner, Mobiltelefone und andere Geräte mit Festplatte gilt, während der Elektrohandel dies abstritt.

Rahmenvertrag ausgehandelt

Jetzt hat die Verwertungsgesellschaft Austro-Mechana eine Einigung für den Zeitraum von Jahresbeginn 2012 bis 30.9.2015 verkündet. Gemeinsam mit den zuständigen Gremien der Wirtschaftskammer wurde ein Rahmenvertrag ausgehandelt, der nach Informationen aus der Wirtschaftskammer unter Dach und Fach sei. Pro Stück soll die Abgabe auf Mobiltelefone 2,50 Euro, auf Rechner 5 Euro und auf externe Festplatten 4,50 Euro betragen. Tablets werden mit 3,75 Euro belegt. Die Preise orientieren sich an jenen Tarifen, die auch aktuell gelten.

Rechtsunsicherheit vorbei

Da es sich bei der ausgehandelten Einigung lediglich um einen Rahmenvertrag handelt, sind Unternehmen nicht verpflichtet, Geld an die Austro-Mechana zu überweisen. Allerdings begrüßt sogar die Plattform für ein modernes Urheberrecht, die vehement gegen die Festplattenabgabe kämpft, den Rahmenvertrag. "Damit kann bestehende Rechtsunsicherheit für Elektro- und Computerhandel und Kunstschaffende endlich aufgehoben werden", sagte Obmann Thomas Schöfmann zum STANDARD. Er plädiert für eine Abschaffung der Abgabe, um den heimischen Handel gegenüber Onlinehändlern aus dem Ausland nicht zu benachteiligen. (fsc, 10.6.2016)