Zell am See/Salzburg/Wien – In der Causa um mögliche Missstände in der Bezirkshauptmannschaft Zell am See hat die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) in Wien das gesamte Ermittlungsverfahren gegen insgesamt sechs Personen am Mittwoch eingestellt. Unter den Beschuldigten befanden sich auch die mittlerweile pensionierte Bezirkshauptfrau Rosmarie Drexler und ein Strafamtsleiter.

Ermittelt wurde wegen des Verdachtes des Amtsmissbrauchs und der Vorteilsannahme, wie WKStA-Sprecherin Ingrid Maschl-Clausen am Donnerstag auf Anfrage der APA erklärte. Es sei kein strafrechtliches Verhalten nachweisbar gewesen, begründete sie die Einstellung des Verfahrens. Die Vorwürfe betrafen in der Bezirkshauptmannschaft liegen gebliebene Strafakten und den Erwerb sowie die Nutzung des Dienstfahrzeugs von Drexler.

Suspendierung 2014

Anfang Juli 2014 war bekannt geworden, dass in der BH Zell am See zahlreiche Strafverfahren unerledigt und auch verjährt seien und dadurch mehrere 100.000 Euro an Forderungen offenstünden. Drexler und der Strafamtsleiter wurden suspendiert, das Land Salzburg leitete ein Disziplinarverfahren ein.

Die beiden Beschuldigten bestritten die Vorwürfe. Was das Dienstauto betraf, so seien die Fahrtenbücher bei wiederholten Prüfungen ebenso unbeanstandet geblieben wie die Nutzung des Dienstfahrzeuges, hatte Drexlers Anwalt erklärt. Auch sei der urkundliche Nachweis erbracht worden, dass ein Vorführwagen kein Privileg sei, sondern eine allgemein übliche Praxis im Autohandel.

Kein Schädigungsvorsatz festgestellt

Die Strafakten der BH Zell am See sollen tatsächlich wegen Arbeitsüberlastung liegengeblieben sein. Weil die WKStA aber keinen Schädigungsvorsatz feststellen konnte, wurden die Ermittlungen eingestellt. Die Prüfung ergab, dass die Bezirkshauptfrau über die prekäre Arbeits- und Personalsituation in der Abteilung informiert war, ihr sei aber nicht bewusst gewesen, dass eine massive Verjährung der Akten drohte.

In der "Dienstwagen-Affäre" sind gleich mehrere Delikte geprüft worden, wie Vorteilsannahme und unbefugter Gebrauch von Fahrzeugen. Die WKStA kam sinngemäß zum Ergebnis: Einen Vorführwagen zu fahren, ist aus strafrechtlicher Sicht kein Vorteil und damit keine Straftat. Diesbezüglich hatte die Korruptionsstaatsanwaltschaft auch noch gegen zwei Personen aus der Autobranche ermittelt. Auch gegen sie wurde das Verfahren eingestellt. (APA, 9.6.2016)