Berlin – Das in Berlin geltende Verbot zur Vermietung von Wohnungen an Feriengäste ist verfassungsgemäß. Das Berliner Verwaltungsgericht wies am Mittwoch in einem weit über die Hauptstadt hinaus beachteten Prozess die Klagen von vier Wohnungseigentümern zurück. Diese hätten kein Anrecht auf eine Ausnahmegenehmigung, erklärten die Richter.

Eine Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht ließ die Vorsitzende Richterin Rautgundis Schneidereit aber zu.

Wie mehrere andere deutsche Großstädte versucht Berlin dem Wohnraummangel zu begegnen, indem die Vermietung von Wohnraum an Touristen eingeschränkt werden soll. Dem seit Mai 2014 geltenden Zweckentfremdungsverbot zufolge müssen sich Eigentümer eine Genehmigung von den Berliner Bezirksämtern einholen, wenn sie Wohnungen zu anderen Zwecken vermieten wollen – etwa für Übernachtungen von Feriengästen. Andernfalls drohen empfindliche Strafen. Eine Übergangsfrist von zwei Jahren lief am 1. Mai ab.

Klage verloren

Mit einem sogenannten Negativ-Attest können Bezirksämter den Vermietern bestätigen, dass eine Genehmigung nicht erforderlich ist. Auf solchen ein Negativ-Attest hatten die vier Kläger vor dem Verwaltungsgericht geklagt und verloren.

"Das Gericht verkennt nicht, dass die Kläger erheblich eingeschränkt werden, hält dies aber für verhältnismäßig", sagte Schneidereit. Die Berufsfreiheit von Ferienwohungsvermittlern sei nicht eingeschränkt, weil diese in nicht geschützten Gebieten aktiv bleiben könnten. Einen von den Klägern angezeigten Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgesetz erkannte die Kammer ebenfalls nicht.

"Das ist ein trauriger Tag für Berlin", sagte Rechtsanwalt Peter Vida. Im Auftrag der Online-Plattform Wimdu hatte Vida zusammen mit dem früheren Berliner Verfassungsrichter Helge Sodan einen der vier Kläger vertreten. Sodan kündigte bereits während der mündlichen Verhandlung an, im Falle einer Niederlage eine Berufung anzustreben. Auch einen Gang bis zum Verfassungsgericht schloss Sodan nicht aus. (APA, 8.6.2016)