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Im EU-Ausland eine Geburtsurkunde für sein Kind oder sich selbst vorzulegen, soll künftig einfacher werden: Die beglaubigte Übersetzung fällt weg.

Foto: Reuters / Singapore / Stringer

Wien – Im gemeinsamen Raum der EU bleibt den Menschen so einiges erspart: Passkontrollen zum Beispiel, aber auch einige bürokratische Hürden bei grenzüberschreitenden Aktivitäten. Doch manchmal scheitert alles an einem schnöden Blatt Papier.

Wer schon einmal in einem anderen EU-Land eine österreichische Urkunde vorlegen lassen musste, weiß davon zu erzählen. Übersetzungen, Beglaubigungen, Anträge für Apostillen – der Aufwand, um die Urkunde fit für den Auslandseinsatz zu machen, ist beträchtlich.

Das soll sich nun ändern. Am Mittwoch wurde im EU-Parlament ein Verordnungsentwurf angenommen, der die gegenseitige Anerkennung von Urkunden erleichtert. Längerfristig soll das in eigene EU-Urkunden münden. Es wird dann beispielsweise eine EU-Geburtsurkunde oder einen einheitlichen EU-Trauschein geben.

Das EU-Parlament hatte das schon jetzt gefordert, man habe sich mit dieser Position aber nicht durchgesetzt, bedauert Berichterstatterin im EP, die sozialdemokratische Abgeordnete Mady Delvaux, gegenüber dem STANDARD. Eine Klausel bestimmt aber, dass die Verordnung in zwei Jahren evaluiert wird, dann soll auch die Debatte über Einheitsurkunden von Neuem anlaufen.

Ein Formular für alle

Die Verordnung, die im Jahr 2019 in Kraft tritt, bringt vorerst eine Zwischenstufe zur Einheitsurkunde. Es wird ein mehrsprachiges Standardformular geben, das der nationalen Urkunde beigelegt wird, dieses wird dann von allen nationalen Stellen EU-weit akzeptiert werden. Auch das ist eine massive Erleichterung: Eigene beglaubigte Übersetzungen wird man sich damit in Zukunft ersparen.

Neben Geburtsurkunden wird es auch für Sterbe- und Heiratsurkunden, Leumundszeugnisse, Meldebestätigungen und Ehefähigkeitszeugnisse ein solches Standardformular in allen Amtssprachen geben. Dieses wird an die nationale Urkunde angeheftet.

Die Kosten fürs Beantragen des mehrsprachigen Formulars dürfen nicht höher sein als dessen Druckkosten, um den Aufwand für die Bürger und Bürgerinnen so niedrig wie möglich zu halten. Das Standardformular erleichtert beispielsweise Heiraten zwischen Bürgern unterschiedlicher EU-Staaten, aber auch das Heiraten im EU-Ausland. Knapp sieben Prozent aller in Österreich registrierten Hochzeiten werden im Ausland geschlossen.

Apostille ist passé

Die Verordnung bringt noch eine weitere Vereinfachung. Derzeit müssen alle Urkunden, die im Ausland vorgelegt werden müssen, eigens übersetzt und durch eine Apostille speziell beglaubigt sein. Diese Apostille, die am Gericht beantragt werden muss, garantiert dem ausländischen Amt, dass der nationale Urkundenaussteller auch dazu berechtigt ist.

Innerhalb der EU könne aber ein gewisses Vertrauen ins Funktionieren der jeweils anderen Verwaltung vorausgesetzt werden, erklärt Michael Umfahrer, Präsident der österreichischen Notariatsakademie, dem Standard. Solche speziellen Beglaubigungen fallen mit der neuen EU-Verordnung weg. Dadurch können auch einige grenzüberschreitende Geschäfte schneller abgewickelt werden. Kopien von Urkunden müssen zwar weiterhin beglaubigt werden, dafür reicht aber der Gang zum Notar.

Dass die neuen Regeln erst ab 2019 gültig sein werden, begründet Delvaux mit dem Aufwand für die Einführung der Einheitsformulare, zudem müsse man eine ausreichende Frist für die Information der Bürger einplanen.

Wenn die Verordnung nach zwei Jahren neu diskutiert wird, könnten auch weitere öffentliche Dokumente in den Anwendungsbereich inkludiert werden – also beispielsweise Diplome oder Firmenbuchauszüge. (Maria Sterkl, 12.6.2016)